Bericht TSG
Vernehmlassung 2009/113: Bundesgesetz über den Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten / Änderung des Tierseuchengesetzes / Änderung des Tierschutzgesetzes · 25 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 2Fedlex · Ergebnisbericht
1. Ausgangslage
Tierseuchen wie die Blauzungenkrankheit oder die Vogelgrippe haben gezeigt, dass sich die Schweiz im Tierseuchenbereich auf neue Herausforderungen einstellen muss. Damit das heute hohe Tiergesundheitsniveau erhalten werden kann, müssen vorausschauend die richtigen Weichen gestellt werden. Gesunde Tiere und sichere Lebensmittel steigern die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft auf dem nationalen und internationalen Markt. Der Bund muss deshalb die Präventionsmassnahmen verstärken und auf deren rasche und schweizweite Umsetzung hinwirken können. Mit einer Teilrevision des Tierseuchengesetzes sollen die gesetzlichen Grundlagen den heutigen Anforderungen angepasst und damit der vom Parlament überwiesenen Motion "Prävention von Tierseuchen" (08.3012) entsprochen werden. Zudem sind verschiedene punktuelle Verbesserungen und Aktualisierungen des Gesetzes angezeigt.
2. Vernehmlassungsverfahren
Der Bundesrat hat das EVD am 12. Mai 2010 beauftragt, ein Vernehmlassungsverfahren zum Bundesgesetz über den Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten / Änderung des Tierseuchengesetzes / Änderung des Tierschutzgesetzes durchzuführen. Neben den Kantonen wurden im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens 14 politische Parteien, 11 gesamtschweizerische Dachverbände, 274 weitere Organisationen und interessierte Kreise begrüsst. Die Vernehmlassung dauerte bis zum 31. August 2010.
Insgesamt gingen 149 Stellungnahmen ein, darunter von 25 Kantonen, 8 kantonalen Amtsstellen, 6 politischen Parteien, 7 Dachverbänden, 71 weiteren Organisationen und interessierten Kreisen sowie 32 nicht begrüssten zusätzlichen Organisationen, Verbänden und Privatpersonen.
Der nachfolgende Bericht enthält die Zusammenfassung der zur Änderung des Tierseuchengesetzes eingereichten Stellungnahmen, gegliedert nach den allgemeinen Vorbringen zur Vorlage, gefolgt von den detaillierten Vorbringen zu den einzelnen Artikeln.
Die in diesem Bericht verwendeten Abkürzungen der Vernehmlassenden sind in Anhang aufgeführt.