Bericht TSG

Vernehmlassung 2009/113: Bundesgesetz über den Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten / Änderung des Tierseuchengesetzes / Änderung des Tierschutzgesetzes · 25 Seiten

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ZH beantragt die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für eine einheitliche Finanzierung von Präventions- und Bekämpfungsprogrammen in der Schweiz.

Ein national einheitliches Vorgehen setze gemäss BS, BE und VeD BE auch eine gesamtschweizerisch einheitlich geregelte Finanzierung voraus. Dabei sei eine Vereinheitlichung der Finanzierung sowohl auf Kantons- als auch auf Tierhalterebene anzustreben. BS, BE und VeD BE ersuchen aus diesem Grund, neue Finanzierungsmodelle, zum Beispiel in Form einer nationalen Tierseuchenkasse, zu prüfen.

Die CVP schlägt vor, dass die Schaffung einer nationalen Tierseuchenkasse mit der Branche geprüft wird. Damit könne die Finanzierung von Präventionsmassnahmen einfacher gesichert werden. VSKT schlägt vor, eine zentrale Finanzierung von ausgewählten tierseuchenpolizeilichen Massnahmen zu studieren. LU und VETD LU beantragen, die Schaffung eines NTF zu prüfen.

SH fordert, dass eine rechtliche Grundlage für einen NTF geschaffen wird. Voraussetzung sei, dass ein nationaler Tierseuchenfonds das föderale System mit den kantonalen Instrumenten ergänze und nicht ersetze.

LBV steht einen nationalen Tierseuchenfonds mit Vorbehalten gegenüber, da viele wichtige Fragen und mögliche Regelungen noch offen seien. Ein NTF sei prüfenswert, wenn dieser in die föderative Regelung eingebettet würde und wenn wichtige Grundanliegen besser abgedeckt und damit schweizweit einheitliche Massnahmen möglich werden könnten. Vor allem erwartet würden zweckdienliche Abgrenzungen zu bestehenden kantonalen Regelungen und dass per Saldo kein finanzieller Mehraufwand für die Tierhalter entstehe sowie die aktive Mitbestimmung der Tierhalterkreise bei nationalen Tierseuchenmassnahmen.

JU und VET JU sind der Meinung, dass die Schaffung eines NTF eingehende Abklärungen voraussetze, bevor eine vorschnelle Entscheidung getroffen werde.

CJA lehnt zur Zeit einen NTF grundsätzlich ab, da zu wenig Kenntnisse über die Modalitäten zu einer allfälligen Regelung vorlägen. CJA möchte das in ihrem Kanton gut funktionierende System weiterführen und lehnen einen Kompromiss ab, um die Probleme von weniger gut organisierten Kantonen zu regeln.

AGORA erachtet die Schaffung eines NTF als problematisch und vertritt die Meinung, dass der Vorschlag des SBV gut überdacht und vorab noch viele offene Fragen geklärt werden müssen.

AgriGenève lehnt den Vorschlag des SBV ab.

FR sieht die Schaffung eines NTF, wie er vom SBV vorgeschlagen wird, aus verschiedenen Gründen als sehr problematisch an. Sollte der Bund die Schaffung einer nationalen Tierseuchenkasse in Betracht ziehen, wünscht FR, dass die Kantone dazu speziell angehört werden. Bei dieser Gelegenheit würde FR die Beweggründe seiner Ablehnung gegenüber einem NTF darlegen.

BBV lehnt die Einführung eines NTF ab. Zuerst müsse die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kanton geklärt werden und dann könne über die Finanzierung diskutiert werden.

TG beantragt, dass vor der Schaffung einer nationalen Tierseuchenkasse eine Diskussion über die staatlichen Aufgaben im Tierseuchenbereich und über die Organisation der Tierseuchenbekämpfung in der Schweiz geführt werde. Anstatt das bestehende Systemproblem über die Finanzierung zu lösen, sollte eine Diskussion über