Bericht TSG
Vernehmlassung 2009/113: Bundesgesetz über den Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten / Änderung des Tierseuchengesetzes / Änderung des Tierschutzgesetzes · 25 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 15Fedlex · Ergebnisbericht
Eine Direktzahlungsverweigerung bei Verstössen gegen das TSG sei zu streichen, da ohnehin Bussen für Vergehen vorgesehen seien und die Direktzahlungen an Leistungen gekoppelt seien, die auf anderer Ebene erbracht würden (Demeter).
SO erachtet die Kürzung von Direktzahlungen wegen Verletzungen des Tierseuchenrechts als nicht angemessen. Eine Kürzung oder Streichung der Beiträge im Seuchenfall sei die richtige Sanktion, wenn die nötigen Schutzmassnahmen nicht eingehalten würden.
Die zusätzliche Kürzung der Direktzahlungen zu einer Strafe gemäss dem TSG führe zu einer doppelten Bestrafung für den gleichen Tatbestand. Die Verknüpfung der Direktzahlungen mit dem Tierseuchenrecht wird darum von folgenden Vernehmlassungsteilnehmenden abgelehnt: NW, CVP, SVP; SBV, VTL, CAJB, ZBV, GS, LBV, ZBB, BVSZ, LOBAG, SOBV, SKMV, SRP, FiBL, CJA, Swissgenetics, KLV AR, Kleinbauern, ZHBV, SMP, SBZV, Proviande, BBV, AGORA, SZZV, Suisseporcs, SHB, AgriGenève, SBH, ASR, CP, Swiss Beef CH und CVAM.
Der Vorschlag verstösst gemäss VB, VFwLW, SBH und SMG gegen die Wirtschaftsfreiheit. Es dürfe nicht sein, dass Tierhalter, die Eigenverantwortung übernehmen, durch Kürzung der Direktzahlungen doppelt bestraft würden.
Gemäss KLV AR hätten sich allfällige Beitragskürzungen auf Beiträge nach dem TSG zu beziehen.
Eine zusätzliche Direktzahlungskürzung führt gemäss ZBB, BVSZ, ZBV und KLV AR zu einer Benachteiligung der professionellen Landwirte. CP und CVAM sehen nicht ein, weshalb Landwirte stärker bestraft werden sollen als andere Tierhalter.
Die Kürzung oder Verweigerung der Direktzahlungen sei systemfremd und stehe zudem am falschen Ort (Grüne Partei, BirdLife, Pro Natura und Bio Suisse).
Artikel 42 Absatz 1 Buchstabe f
Die CVP hält fest, dass mit dieser Regelung eine ihrer Forderungen umgesetzt werde.
Dass der Bund für die nötigen Impfstoffe und Impfstoffbanken sorgen soll, wird von folgenden Vernehmlassungsteilnehmenden ausdrücklich begrüsst: SG, TG, SP, kf, STS, SUISAG-SGD, SVSM und SFF. BS fordert eine Regelung der Kostentragung.
Gemäss der Grünen Partei, Bio Suisse, Pro Natura, BirdLife, Demeter, Kleinbauern fehlt eine zuständige Instanz für die Beschaffung der Impfstoffe.
Die Anschaffung von Impfstoffen solle nur unter Bedingungen und unter Beizug der Betroffenen (insb. Kantonstierärzte, betroffene Verbände der Tierhalter, Landwirtschaft und Konsumenten) möglich sein (Grüne Partei, Bio Suisse Pro Natura, Bird-Life, FiBL, Kleinbauern, VFwLW, Demeter).
Im Bereich der Impfstoffe und Impfungen sei die internationale Zusammenarbeit weiter voranzutreiben (Rassenkaninchen, Rassentauben, Rassegeflügel, FSK, ZUN, Kleintiere CH, Ziervögel).
KLV AR verlangt, dass in Zukunft nur getestete Impfstoffe verwendet werden. Die Impfstoffe sollen auch bezüglich Lebensmittelsicherheit vorgängig getestet werden.