Bericht TSG

Vernehmlassung 2009/113: Bundesgesetz über den Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten / Änderung des Tierseuchengesetzes / Änderung des Tierschutzgesetzes · 25 Seiten

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fenden und zu beobachtenden Seuchen den Tierhaltern zu überlassen. Die Tierhalter sollten besser und stärker in die Entscheidfindung integriert werden.

Weitere Bemerkungen

SZ, GE, JU, AR, NE, UR, FR, VS, OW, NW, LU, GR, ZH, BS, BL, BE, SH, VSKT, SCAV, VET JU, LSVW, VJF BL, VETD LU, VeD BE, KT AR/AI, KT URK und SGMV beantragen, die gesetzliche Grundlage für eine schweizerische Hundedatenbank (analog der Regelung für die Tierverkehrsdatenbank) zu schaffen.

Nicht akzeptiert wird von GE und SCAV die Regelung in den Artikel 25 Absatz 3, Artikel 52 Absatz 2 und Artikel 54. Ohne Klärung, wer die zuständige Behörde sei, um Massnahmen anzuordnen und Widerhandlungen bei der Einfuhr von Tieren und Tierprodukten aus der EU zu verfolgen, könne die vorgesehene Regelung nicht akzeptiert werden. Aufgrund der geografischen Lage des Kantons Genf und der Vielzahl von Einfuhren von Tieren und Tierprodukten aus der EU über die Strasse und die Bahn sowie per Post, habe der Kanton Genf nicht die personellen Ressourcen, um die durch die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) festgestellten potentiellen Verstösse gegen die Gesetzgebung zu verfolgen.

VD opponiert gegen die Übertragung von Kosten vom Bund auf die Kantone. Die Tierseuchenprävention vor neuen Krankheiten erfordere eine nationale Koordination. Es sei deshalb wünschenswert, dass der Bund die Verantwortung übernehme, die ihm im Bereich der Ein- und Durchfuhr zufalle.

AGRIDEA/RGD ist der Ansicht, dass die Bedeutung der Tiergesundheitsdienste als Präventionsinstrument und als Beitrag zur Gesunderhaltung von Tierbeständen in der Tierseuchengesetzgebung ebenfalls verstärkt berücksichtigt werden müsse.

Der KLV AR legt grossen Wert darauf, dass vor dem Erlass von Präventionsmassnahmen die Organisationen der Tierhalter angehört werden. Die Mitsprache der Tierhalter fördere das Verständnis für Präventionsmassnahmen in der bäuerlichen Praxis.

JU, NE, VS, GE, SCAV, VET JU, LSVW, VSKT wünschen, dass in der französischen Übersetzung gewisse Begriffe beibehalten werden (Beibehaltung des Terminus "Trafic des animaux").

SPA-Fribourg beantragt, dass ein Artikel, der an den tierschutzgerechten Umgang mit den Tieren erinnert, auch ins Tierseuchengesetz aufgenommen werden sollte.

Es falle auf, dass der Begriff Biodiversität und damit der Erhalt der Artenvielfalt in der Schweiz kein Bemessungskriterium innerhalb der Bekämpfung von Tierseuchen darstelle. Es erscheine aber zwingend, dass sich das Tierseuchengesetz dem Thema der Artenvielfalt im Tierbereich annehme (Rassenkaninchen, Rassentauben, Rassengeflügel, FSK, Ziervögel).