Bericht TSG
Vernehmlassung 2009/113: Bundesgesetz über den Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten / Änderung des Tierseuchengesetzes / Änderung des Tierschutzgesetzes · 25 Seiten
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BE beantragt eine Ergänzung, dass das Einspracheverfahren für die betroffenen Personen kostenlos sei. Es dürfe dem Rechtsersuchenden nicht zum Nachteil gereichen, wenn die Überprüfung ihrer Streitsache durch eine unabhängige richterliche Instanz erst nach Durchlaufen eines Einspracheverfahrens möglich sei.
SO ist der Meinung, dass Missverhältnisse, Irrtümer und Unklarheiten im Rahmen des rechtlichen Gehörs und nicht im Einspracheverfahren eliminiert werden müssten, und fordert die Streichung des Artikels.
Artikel 62
Bislang seien die Entsorgungsbeiträge ausschliesslich im Zusammenhang mit BSE bedingten Entsorgungsmassnahmen ausgerichtet worden. Aufgrund der nach wie vor bestehenden Gefahr der Ausbreitung von neuen Seuchen seien Entsorgungsbeiträge für alle aussergewöhnlichen Situationen vorzusehen, die die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten beeinflussten (SVV, ASTAG und SFF).
Auswirkungen auf Bund und Kantone
LU und VETD LU sind der Ansicht, dass es verschiedene neue Regelungen gebe, die tendenziell zu Mehraufwand für die Kantone führten.