Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2009/141: Bericht zur Zukunft der nationalen Infrastrukturnetze in der Schweiz · 31 Seiten
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I Einleitung und Übersicht
A Bericht zur Zukunft der nationalen Infrastrukturnetze
Der Strategiebericht «Zukunft der nationalen Infrastrukturnetze in der Schweiz» – nachstehend «Infrastrukturstrategie» genannt – enthält erstmals eine Gesamtschau über den Stand und die zukünftigen Herausforderungen der sechs landesweit flächendeckenden, ganz oder zu wesentlichen Teilen im Zuständigkeitsbereich des Bundes liegenden Infrastrukturnetze:
Nationalstrassen
Schienennetz
Landesflughäfen und Flugsicherung
Grosskraftwerke und Hochspannungs-Übertragungsleitungen
Hochdruck-Erdgasleitungen
drahtgebundene und funkgestützte Telekommunikations- und Rundfunknetze
Als Teil des bundesrätlichen Wachstumspakets 2008-2011 richtet die Infrastrukturstrategie besonderes Augenmerk auf die volkwirtschaftliche Bedeutung der Verkehrs-, Energie- und Telekommunikationsnetze. Damit diese ihre tragende Rolle für die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftstandortes, die Lebensqualität der Bevölkerung und den inneren Zusammenhalt des Landes auch im Jahr 2030 und darüber hinaus auf nachhaltige Weise erfüllen können, sind – ungeachtet der im internationalen Vergleich sehr guten Ausgangslage – grosse Anstrengungen nötig. Im Hinblick darauf enthält die Infrastrukturstrategie allgemeine Leitlinien und sektorspezifische Schwerpunkte für die künftige Infrastrukturpolitik des Bundes.
Die Erstellung des Berichts zur Zukunft der nationalen Infrastrukturnetze in der Schweiz unter der Federführung des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) wurde durch eine wissenschaftliche Expertengruppe begleitet. Dieser gehörten an:
Prof. Dr. Thomas Bieger, Universität St. Gallen
Prof. Dr. Matthias Finger, EPF Lausanne
Prof. Dr. René L. Frey, crema-research, Basel
Dr. Matthias Rapp, Rapp AG, Basel
Prof. Dr. Ulrich Weidmann, ETH Zürich
Das UVEK eröffnete als am 3. November 2009 eine öffentliche Anhörung zur Infrastrukturstrategie. Die ursprünglich auf den 15. Dezember 2009 angesetzte Anhörungsfrist wurde aufgrund des grossen Interesses bis zum 12. Februar 2010 verlängert.