Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2009/141: Bericht zur Zukunft der nationalen Infrastrukturnetze in der Schweiz · 31 Seiten

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sofern relativiert werden, als dadurch auf den Import von Strom aus ausländischen Kohlekraftwerken mit einem noch höheren spezifischen CO2-Ausstoss verzichtet werden könne.

3. Interessengemeinschaft Energieintensive Branchen (IGEB)

Die IGEB als energiepolitische Stimme der Papier-, Glas-, Zement-, Metall- und Faserplattenindustrie sowie Teilen von Chemie- und Textilindustrie befasst sich in ihrer Stellungnahme ausschliesslich mit Fragen der Energiemarktordnung und äussert sich nicht konkret zu Infrastrukturthemen. Nach Auffassung der IGEB ist der Schweizer Energiemarkt derzeit erst juristisch konstituiert und funktioniert in Praxis nicht optimal.

4. Gruppe Grosser Stromkunden (GGS)

Die GGS als loser Zusammenschluss von Strombezügern, die von der ersten Stufe der Marktöffnung profitieren, befasst sich in seiner Stellungnahme schwergewichtig mit Fragen des Netzzugangs, den sie als unzulänglich kritisiert, sowie mit Engpässen im Strom- und Gasbereich, die aufgrund von nicht marktgerechter Zuteilung bzw. Reservierung von Durchleitungskapazitäten über das netzseitig gegebene Mass hinaus unnötig verschärft würden.

5. Swissgrid

Swissgrid hält als Betreiber des Höchstspannungsnetzes in der Schweiz fest, dass der tatsächliche Investitionsbedarf im Übertragungsnetz durch die im SÜL aufgeführten Massnahmen allein nicht abgedeckt sei. Im Hinblick auf die bessere Integration in das europäische Verbundnetz sollten verschiedene Ansätze der Kapazitätsbewirtschaftung geprüft werden, d.h. neben impliziten Auktionen beispielsweise auch «node pricing». Hinsichtlich der Entwicklung und Ausbreitung von «smart grids» gelte es die Frage der Finanzierung zu klären.

I Telekommunikation

1. Schweizerischer Verband der Telekommunikation (asut)

asut begrüsst die offene Formulierung der Leitlinien der Infrastruktur im Telekommunikationsbereich, die der hohen Dynamik dieses Sektors Schaden gerecht werde. asut unterstreicht, dass dem Investitionsschutz und Investitionsanreizen bei den regulatorischen Rahmenbedingungen des Telekommunikationsmarktes hohe Priorität zukomme. Die regelmässige Überprüfung dieser regulatorischen Rahmenbedingungen müsse auch die Möglichkeit eines Regulierungsabbaus beinhalten. Im Hinblick auf einen optimalen Betrieb der Mobilfunktnetze müssten brachliegende Frequenzreserven durch die flexible Umnutzung bewilligter Kapazitäten mobilisiert und die bewilligte Leistung pro Antennensektor ohne zusätzliches Verfahren zwischen den eingesetzten Technologien verschoben werden können.