Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2009/141: Bericht zur Zukunft der nationalen Infrastrukturnetze in der Schweiz · 31 Seiten
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3. Automobil Club der Schweiz (ACS)
Der ACS führt in seiner Stellungnahme zusätzlich zu jener von strasseschweiz aus, dass ein Kapazitätsausbau des Strassennetzes bis 2030 unabdingbar sei, dass aber ein Rück- und Umbau von Infrastrukturen grundsätzlich möglich bleiben müsse, falls dereinst technische Möglichkeiten und gesellschaftliche Trends zu Überkapazitäten führen sollten. Zusätzlich zur Forderung nach weiträumigen Umfahrungen der Agglomerationen fordert der ACS angebotsseitige Massnahmen zur Bewältigung der steigenden Verkehrsnachfrage auch innerhalb den Agglomerationen sowie auf den Hauptachsen ausserhalb des Nationalstrassennetzes.
4. Schweizerischer Nutzfahrzeugverband (ASTAG)
Die Stellungnahme des ASTAG deckt sich in den wesentlichen Punkten mit jener von strasseschweiz. Zusätzlich zu dieser fordert ASTAG, dass für den Strassenschwerverkehr Ausstellplätze entlang der Nationalstrassen und in Agglomerationen geschaffen werden.
5. touring club Schweiz (TCS)
Der TCS ist der Ansicht, dass die drei Stossrichtungen für eine nachhaltige Entwicklung im Infrastrukturbereich widersprüchlich seien und die ökonomische Dimension der Nachhaltigkeit zugunsten der ökologischen und sozialen Dimension vernachlässigt werde. Diesbezüglich gibt der TCS zu bedenken, dass bei der Beurteilung der ökologischen Qualität der Verkehrsträger das Potenzial des technischen Fortschritts im motorisierten Individualverkehr besser berücksichtigt werden müsse und dass das Konzept einer Mobilitätsabgabe in ein Spannungsverhältnis mit dem Postulat der sozialen Solidarität geraten könnte. Was die mittelfristige Finanzierung der Verkehrsinfrastrukturen betrifft, warnt der TCS vor einer Kürzung der Mittel für den Infrastrukturfonds im Rahmen der Sparprogramme des Bundes. Die angehäuften Reserven der Spezialfinanzierung Strassenverkehr seien zwingend für die Finanzierung des Strassennetzes zu verwenden, bevor Erhöhungen der zweckgebundenen Abgaben ins Auge gefasst würden. Zudem solle die Spezialfinanzierung Strassenverkehr von der Schuldenbremse abgekoppelt werden. Was die langfristige Sicherung der Finanzierung der Verkehrsinfrastrukturen angeht, stimmt der TCS dem Konzept eines «Mobility Pricing» nur unter dem Vorbehalt zu, dass die Lenkungswirkung (geringe Preiselastizität der Verkehrsnachfrage) nachgewiesen und die sozialen Folgen (Bevorzugung von Bessergestellten) abgeklärt würden, die freie Wahl des Verkehrsmittels und der Schutz der Privatsphäre (Satellitenortung) gewahrt bleibe und die Einnahmen vollständig zweckgebunden in den Unterhalt oder Ausbau jener Infrastruktur investiert würden, die sie generiert hätten (keine Quersubventionen). Die Investitionen in die Verkehrsnetze selbst hätten sich an der effektiven Verkehrsnachfrage und nicht an politischen Prioritäten zu orientieren.