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Vernehmlassung 2010/121: Deklarationsverordnung und Verordnung über die technischen Vorschriften betreffend die Mengenangaben auf industriellen Fertigpackungen · 28 Seiten
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werden. Dabei darf die Tara nur verwendet werden, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
a. Der erste gemessene Einzelwert der Tara ist nicht grösser als 30 Prozent von T; in diesem Fall entspricht die massgebende Tara diesem einzelnen Tarawert.
b. Die Differenz zwischen dem kleinsten und dem grössten der fünf ersten gemessenen Einzelwerte der Tara ist nicht grösser als 40 Prozent von T; in diesem Fall entspricht die massgebende Tara dem Mittelwert aus diesen fünf Werten.
52 Kann nicht durch Messung des Bruttogewichts vorgegangen werden, so wird:
a. bei nach Gewicht gekennzeichneten Füllmengen das Nettogewicht gemessen;
b. bei nach Volumen gekennzeichneten Füllmengen entweder das Nettogewicht oder das Nettovolumen gemessen.
6 Ablauf der Prüfung
61 Formular: Die Messergebnisse werden mit den Angaben zum Los in einem
vom Eidgenössischen Institut für Metrologie erstellten Formular festgehalten.
62 Nummerierung der Fertigpackungen: Die Fertigpackungen der Stichprobe
werden in der Reihenfolge der Entnahme nummeriert. Bei Losen mit einer Stückzahl von über 100 sind die Fertigpackungen mit den Nummern 7 und 17 Reservestücke.
63 Messungen
631 Die Kontrollperson misst die Füllmenge der Fertigpackungen, berechnet
jedesmal die Summe SF/T und trägt auf der grafischen Darstellung den entsprechenden Punkt ein. Das EJPD bestimmt die Reihenfolge, in der die Fertigpackungen gemessen werden.
632 Ist bei der Messung der Tara der ersten Fertigpackung die Bedingung nach
Ziffer 51 Buchstabe a erfüllt, so wird die Prüfung durch Messung des Bruttogewichts fortgesetzt.
633 Ist die Bedingung nach Ziffer 51 Buchstabe a nicht erfüllt, so wird die Tara
von vier weiteren Fertigpackungen gemessen; ist bei dieser Messung die Bedingung nach Ziffer 51 Buchstabe b erfüllt, so wird die Prüfung durch Messung des Bruttogewichts fortgesetzt.
634 Ist keine der Bedingungen nach Ziffer 51 erfüllt, so wird die Prüfung nach
Ziffer 52 fortgesetzt.
635 Die Prüfung wird abgebrochen, sobald ein positives oder ein negatives Ergeb-
nis vorliegt.
[ ENTWURF, 12.08.11 ]