Vorlage
Vernehmlassung 2010/121: Deklarationsverordnung und Verordnung über die technischen Vorschriften betreffend die Mengenangaben auf industriellen Fertigpackungen · 28 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 14Fedlex · Vorlage
8Das EJPD kann die Verfahren der Messung und Kontrolle näher regeln. Es kann insbesondere festlegen, welche Messmittel nach Absatz 2 für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet sind.
Art. 31 Meldepflichten
1Wer in der Schweiz Fertigpackungen herstellt und darauf das Konformitätszeichen nach Artikel 23 anbringt, muss dies dem Eidgenössischen Institut für Metrologie melden.
2Wer in der Schweiz Massbehältnis-Flaschen herstellt, muss dies dem Eidgenössischen Institut für Metrologie melden und ihm sein Herstellerzeichen zur Genehmigung vorlegen.
6. Kapitel: Behördliche Kontrollen
Art. 32 Zuständige Stelle
1Die Kantone kontrollieren unter Vorbehalt von Absatz 2 die Einhaltung dieser Verordnung. Sie bezeichnen die zuständige Behörde.
2Das Eidgenössische Institut für Metrologie ist für folgende Teilbereiche zuständig:
a. es kann im Rahmen des Programms nach Absatz 3 Fertigpackungen kontrollieren;
b. es kontrolliert die Massbehältnis-Flaschen bei Schweizer Herstellern;
c. es kann im Rahmen des Programms nach Absatz 3 öffentliche Verkaufsstellen kontrollieren.
3Es beaufsichtigt die Kontrolltätigkeit der Kantone. Das EJPD stellt jährlich ein Programm auf, in dem es Schwerpunkte der behördlichen Kontrollen des Eidgenössischen Instituts für Metrologie festlegt, und lässt sich durch das Institut über dessen Umsetzung und die Tätigkeit der Kantone Bericht erstatten.
4Die Zollstellen können auf Ersuchen des Eidgenössischen Instituts für Metrologie bei Kontrollen von Fertigpackungen und Massbehältnis-Flaschen mitwirken.
Art. 33 Kontrolle von Fertigpackungen und Massbehältnis-Flaschen
1Die zuständige Stelle kontrolliert die Übereinstimmung der Fertigpackungen und der Massbehältnis-Flaschen mit den Vorschriften dieser Verordnung stichprobenweise:
a. beim Hersteller, wenn die Herstellung in der Schweiz erfolgt;
b. bei der natürlichen oder juristischen Person, die die Fertigpackungen oder die Massbehältnis-Flaschen in die Schweiz einführt; oder
[ ENTWURF, 12.08.11 ]