Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2010/145: Revision Energieverordnung (EnV): Herkunftsnachweis, kostendeckende Einspeisevergütung (KEV), wettbewerbliche Ausschreibungen und Globalbeiträge · 27 Seiten

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re Stellungnahme verlangt, dass die Auditierungskosten durch den Produzenten zu tragen seien.

• Zur Grid parity: Auch zur Frage der Grid parity äusserten sich nur wenige Anhörungsteilnehmer. Von einer Eingabe wird verlangt, dass anstelle des heute zugerundegelegten Marktpreieses derjenige für den Endverbraucher (sog. „Grid Parity“) zu verwenden sei.

• Zu den Solarthermischen Kraftwerken: SP und AEE fordern die sofortige Schaffung einer entsprechenden Kategorie .

Herkunftsnachweise und Stromkennzeichnung

Die zusätzliche Transparenz bei den Herkunftsnachweisen und bei der Stromkennzeichnung wird mehrheitlich begrüsst. Einige Anhörungsteilnehmer fordern erhöhte Anforderungen für die Herkunftsnachweise und die zwingende Verwendung des Herkunftsnachweises als Basis für die Stromkennzeichnung (Umweltschutz- und Konsumentenorganisationen). Andererseits wird auf die Wahrung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses hingewiesen (Dachverbände der Wirtschaft).

Wettbewerbliche Ausschreibungen

Grundsätzlich wird das Instrument der Wettbewerblichen Ausschreibungen positiv beurteilt; es soll eine Evaluation gemacht werden. Die Änderungen bei den wettbewerblichen Ausschreibungen werden kontrovers diskutiert; insbesondere wird eine vollständige Offenlegung der Informationen verlangt. Die Kantone lehnen die Änderungen ab und weisen darauf hin, dass die Förderungen via Globalbeiträge durch die wettbewerblichen Ausschreibungen nicht konkurrenziert werden dürfen.

Globalbeiträge für Information und Beratung sowie Aus- und Weiterbildung

Die Änderungen werden mehrheitlich kommentarlos zur Kenntnis genommen. Die Kantone fordern eine Korrektur der Formulierung, damit die Unterstützung des Bundes für Kurse und Schulungen auch dann gewahrt bleibt, wenn Globalbeiträge für die Förderung von erneuerbaren Energien bezogen werden. Die Umweltverbände möchten Globalbeiträge auch für die Information für Konsumentinnen und Konsumenten ermöglichen.

2.1.2 Zur Revision der Verordnung des UVEK über den Nachweis der Produktionsart und der Herkunft von Elektrizität

Den Änderungen der Verordnung des UVEK über den Nachweis der Produktionsart und der Herkunft von Elektrizität wird mehrheitlich zugestimmt.

2.1.3 Zur Revision der Gewässerschutzverordnung (GSchV): Schutz der naturnahen Ge-

wässer

Die Änderungen der GSchV werden kontrovers beurteilt. Eine Mehrheit der Kantone, der Wirtschaftsverbände und der Anhörungsteilnehmer aus der Elektrizitätswirtschaft lehnen die Änderung ab, die Umweltschutzorganisationen befürworten die Revision der GSchV.