Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2010/145: Revision Energieverordnung (EnV): Herkunftsnachweis, kostendeckende Einspeisevergütung (KEV), wettbewerbliche Ausschreibungen und Globalbeiträge · 27 Seiten

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fürchtet wird auch, dass Arbeitsplätze in Randregionen gefährdet sein könnten sowie das Ausbauziel des Energiegesetzes für den Zubau von Wasserkraftproduktion nicht erreicht werden könnte.

Swisspower und Repower begrüssen die Revision, möchten aber, dass Schutz und Nutzungsaspekte ausdrücklich abgewogen werden müssen. Für die Industriellen Werke Basel ist die vorgeschlagene Formulierung zu offen und einzelne Begriffe müssten definiert werden. Groupe e begrüsst die Revision.

Der VSE lehnt die Revision ebenfalls ab, weil aus seiner Sicht die bestehenden gesetzlichen Grundlagen für den Schutz der naturnahen Gewässer genügten.

2.7 Fachverbände Erneuerbare Energien und Energieeffizienz

2.7.1 Zur Revision der Energieverordnung (EnV): Herkunftsnachweis, kostendeckende Einspeisevergütung (KEV), wettbewerbliche Ausschreibungen und Globalbeiträge

Von den Fachverbänden für Erneuerbare Energien werden die vorgeschlagenen Änderungen grundsätzlich begrüsst.

Bezüglich der Empfehlungen zur Standorteignung sind die Stellungnahmen heterogen: einige Anhörungsteilnehmer fordern den Verzicht auf Empfehlungen, andere fordern mehr Mitbestimmung und die Gewähr, dass eine umfassende Interessenabwägung wirklich stattfindet. Die Schweizerische Vereinigung Sonnenenergie (SSES) ist hingegen für eine Verschärfung.

Auf wenig Akzeptanz stösst die Präzisierung, wonach die Vergütungsdauer für Projekte, die sich auf der Warteliste befinden aber dennoch bereits in Betrieb sind, zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme zu laufen beginnt. Die Fachverbände für Erneuerbare Energien fordern, die Vergütung dürfe in diesen Fällen nicht zu einer verkürzten Vergütungsdauer führen, sondern müsse während der ganzen Lebensdauer der Anlage ausbezahlt werden.

Die Agentur für Erneuerbare Energien und Energieeffizienz (AEE) und die Energiegenossenschaft (ADEV) schlagen in Bezug auf den massgebenden Marktpreis einen Aufschlag um die durchschnittlichen Netzgebühren vor. Sie monieren, die Netzbetreiber erhielten eine zu hohe Entschädigung aus der KEV. Einzelne Antwortende fordern mit Berufung auf das Öffentlichkeitsprinzip eine vollständige Informationstransparenz zu den KEV-Anlagen.

Swissolar fordert die Übernahme der Messkosten durch die Netzbetreiber.

Eine Organisation (VUE) fordert explizit die Einführung des Splittings – und zwar schon in der laufenden Revision. Der gleiche Verband fordert zudem, dass Ökostromkunden vom Zuschlag befreit werden.

Von allen Fachverbünden für Erneuerbare Energien werden die verschiedenen Präzisierungen und Anpassungsmöglichkeiten an die technisch/ökonomische Praxis begrüsst. Auch die zusätzliche Transparenz bei der Stromkennzeichnung und den Herkunftsnachweisen wird durchwegs begrüsst.

Die Stellungnahme der Schweizerischen Agentur für Energieeffizienz (S.A.F.E.) deckt sich weitgehend mit derjenigen der Umweltverbände (siehe folgendes Kapitel)

2.7.2 Zur Revision der Verordnung des UVEK über den Nachweis der Produktionsart und der Herkunft von Elektrizität

Die Änderungen werden von den Fachverbänden für Erneuerbare Energien und Energieeffizienz durchwegs begrüsst.