Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2010/145: Revision Energieverordnung (EnV): Herkunftsnachweis, kostendeckende Einspeisevergütung (KEV), wettbewerbliche Ausschreibungen und Globalbeiträge · 27 Seiten

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SP und AEE fordern, energetische Mindestanforderungen seien mit ökologischen Gesichtspunkten zu ergänzen. Ökologische Gesichtspunkte müssten expliziter genannt werden, und bei Verwendung von Biomasse aus Agro-Brennstoffen seien die gleich strengen Vorschriften wie bei der MinÖSt anzuwenden. Die Verwendung von Agrobrennstoffen soll zum Ausschluss aus der KEV führen. Palmöl dürfe grundsätzlich nicht verwendet werden.

Dem gegenüber stehen die Stellungnahmen welche anführen, ökologische Kriterien seien in der KEV fehl am Platz und müssten in anderen Gesetzen/Verordnungen geregelt werden (siehe Er-

bis

gebnisse zu Art 3a ). Die Abwägung von Schutz und Nutzen sei Sache der Kantone (ISKB).

Mehrere Anhörungsteilnehmer bestreiten die Gesetzeskonformität der Regelung, wonach eine Anlage auf den Marktpreis gesetzt wird, bis die Mindestanforderungen wieder während einem Kalenderjahr eingehalten werden (ADEV, AEE, Rechsteiner).

Es wird ebenfalls angeführt, dass die Kriterien und Sanktionen für die KWKW wegen allfälliger Trockenjahre untolerierbar seien (Hydro-Solar, axpo).

Ein Anhörungsteilnehmer fordert, dass der Marktpreis gem. Art 7 Abs 2 EnG anstatt der Swissix-Marktpreis verwendet wird (Rechsteiner). Zwei andere Stellungnahmen schlagen vor, zum jetzt massgebenden Marktpreis einen Aufschlag um die durchschnittlichen Netznutzungskosten zu machen.

Betreiber von Nicht-KEV-Anlagen sollen von der vollziehenden Behörde über die Höhe der marktorientierten Bezugspreise am geplanten Standort informiert werden. Das BFE solle ein Verzeichnis über die Höhe der marktorientierten Bezugspreise am geplanten Standort führen (ADEV, AEE, Rechsteiner).

SP und AEE fordern, das Verhältnismässigkeit sei anzuwenden: Betreiber, deren Wärmebezüger aufgrund von Energiesparmassnahmen nicht mehr in ursprünglichem Umfang Wärme abnehmen, würden zu Unrecht bestraft.

Die ISKB weist sschliesslich darauf hin, dass energetisch suboptimale KWKW-Projekte aus Landschafts- und Gewässergründen oft nachhaltiger und bewilligungsfähiger seien. Entsprechende Kriterien sollen deshalb nur für Projekte > 300 kW angewendet werden. Heute gebe es keine ökologischen Mindestanforderungen für KWKW. Müssten sie die Kriterien des GSchG erfüllen, existierten keine klaren Kriterien, die eine optimale Ressourcennutzung garantieren würden (Mhylab).

ter

3.1.15 Art 3i

Die Möglichkeit, eine bereits in der KEV befindliche Anlage selbst nach einigen Jahren Betrieb zu ändern oder zu erweitern, wird von vielen Anhörungsteilnehmern (Umweltorganisationen, Städteverband, IWB, Biogas forum, Swissolar) grundsätzlich begrüsst. Die Regelung wird als praxisnah beurteilt. Änderungen nach Inbetriebnahme sollen allerdings nur zulässig sein, solange der Deckel nicht erreicht ist und Wartelistenprojekte müssten dabei den Vortritt haben (Travail.Suisse). AEW und Energiepool Schweiz fordern, Erweiterungen oder Erneuerungen seien vor deren Beginn/Inbetriebsetzung der nationalen Netzgesellschaft zu melden. Da Erweiterungen und Erneuerungen von laufenden Anlagen durch die Verteilnetz-Betreiber (VNB) geprüft werden müssten; bedinge diese Prüfung eine minimale Durchlaufzeit. Dies sei in Art 3i ter zu berücksichtigen.

Swissgrid verlangt, die Berechnungsformel für PV-Anlagen solle nochmals überprüft werden während die Umweltverbände, S.A.F.E und Grüne fordern, das Modell für PV sei für alle Technologien anzuwenden.

Mehrere Anhörungsteilenhmern fordern, Leistungserhöhungen dürften nicht durch verkürzte Laufzeiten bestraft werden und sinnvolle Erweiterungen dürften nicht unrentabel werden (ADEV, AEE, SP, Umweltverbände). Als Option sei zu prüfen, ob für den Teil der Erweiterung die Vergütung zur vollen Laufzeit zu gewähren sei resp. ob die Berechnung der Vergütungssätze anteilsmässig an den verschiedenen Laufzeiten erfolgen solle.

Einzelne Anhörungsteilnehmer (Swissolar, Rechsteiner) fordern, die Dauer der Vergütung solle – mit Ausnahme der PV - verlängert werden.