Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2010/145: Revision Energieverordnung (EnV): Herkunftsnachweis, kostendeckende Einspeisevergütung (KEV), wettbewerbliche Ausschreibungen und Globalbeiträge · 27 Seiten
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2.2 Kantone (inkl. Konferenzen und Kantonale Fachstellen)
Sowohl die Konferenz Kantonaler Energiedirektoren (EnDK) als auch die Regierungskonferenz der Gebirgskantone (RKGK) äussern sich im Rahmen der Anhörung zu den Vorlagen eher negativ.
Insgesamt liegen Stellungnahmen von 17 Kantonen vor. Ferner beteiligten sich 11 kantonale Fachstellen an der Anhörung. Aufgrund der inhaltlichen Nähe dieser Stellungnahmen werden sie im Folgenden gemeinsam behandelt. Die Kantone BE und SZ äussern sich ausschliesslich zur GSchV.
2.2.1 Zur Revision der Energieverordnung (EnV): Herkunftsnachweis, kostendeckende Einspeisevergütung (KEV), wettbewerbliche Ausschreibungen und Globalbeiträge
Die an der Anhörung teilnehmenden Kantone äussern sich in ihren Stellungnahmen zu vielen vorgeschlagenen Praxis-Änderungen mehrheitlich negativ. Von drei kantonalen Fachstellen, werden die Änderungen vollumfänglich unterstützt (GE, LU, ZG). Die Kantone BL und TI stimmen den Änderungen mit Vorbehalten zu.
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Insbesondere die Empfehlungen zur Standorteignung (Art. 3a ) stossen bei den Kantonen mehrheitlich auf Ablehnung. Die Kantone befürchten, dass den Empfehlungen im Streitfall Gesetzescharakter zugesprochen werde und somit die Kantonshoheit bei den Bewilligungsverfahren be-
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schnitten werde. Auch die EnDK und die RKGK verlangen die Streichung von Art. 3a . Zwei kantonale Fachstellen begrüssen die Empfehlungen; eine möchte sie nur im Sinne einer Kriterienliste sehen.
Einzelne Kantone (AG, JU, NW sowie die Fachstellen von OW und TG) fordern, mit der Revision der EnV sei zuzuwarten, bis die laufende Evaluation zur KEV abgeschlossen und die Ergebnisse im EnG berücksichtigt worden sind. Sie folgen damit der Stellungnahme von EnDK und RKGK.
Die Baudirektion des Kantons ZG befürwortet explizit das Splitting.
Sämtliche Kantone fordern, dass sie vollumfänglich über alle KEV-Anlagen informiert werden.
Bezüglich Wettbewerbliche Ausschreibungen verlangen EnDK, RKGK sowie verschiedene Kantone konkretere Bedingungen und detailliertere Auswertungen. EnDK und RKGK weisendarauf hin, dass sich die Bedingungen für Wettbewerbliche Ausschreibungen nicht mit den Fördergegenständen der Kantone für Globalbeiträge überschneiden dürfen und fordern eine Überarbeitung der Revision in diesen Punkten.
2.2.2 Zur Revision der Verordnung des UVEK über den Nachweis der Produktionsart und der Herkunft von Elektrizität
EnDK, RKGK und sämtliche Kantone sind mit den Änderungen insgesamt einverstanden; sie begrüssen die zusätzliche Transparenz und weisen vereinzelt auf allfällige Kostenfolgen bei der Erfassung von Herkunftsnachweisen hin.
2.2.3 Zur Revision der Gewässerschutzverordnung (GSchV): Schutz der naturnahen Ge-
wässer
Eine Mehrheit der Kantone (Regierungen, Departemente), welche Stellung genommen haben sowie die EnDK und die RKGK lehnen die Revision ab. Sie erachten hauptsächlich die gesetzlichen Grundlagen für diese Revision als ungenügend und der Eingriff in kantonale Zuständigkeiten als inakzeptabel.
Eine Minderheit ist mit der Revision einverstanden oder will den Schutz der naturnahen Gewässer noch ausdehnen. Die KBNL beurteilt die Revision ebenfalls als positiv und beantragt eine Ausdehnung des Schutzes bei Fliessgewässerabschnitten mit hohem Schutzwert.