Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2010/145: Revision Energieverordnung (EnV): Herkunftsnachweis, kostendeckende Einspeisevergütung (KEV), wettbewerbliche Ausschreibungen und Globalbeiträge · 27 Seiten

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niert, Auswertungen aus entsprechenden Datenbanken zu publizieren sei nicht möglich, da damit Marktgeheimnisse der Akteure preisgegeben werden müssten.

Andere Stellungnahme berufen sich auf das Öffentlichkeitsprinzip und verlangen vollständige Transparenz – teilweise auch über die in den Wartelisten steckenden Vorhaben (SGV, Pro Crêtes). Es wird gefordert, dass Anlagen, welche KEV beziehen, auch im Internet identifizierbar gemacht werden sollen (VUE). Damit soll gewährleistet werden, dass die Öffentlichkeit die Früchte ihres Engagements mit der KEV-Abgabe kennt; dass privates Engagement gemäss Artikel 7b EnG zugunsten eines öffentlichen Ziels besser positioniert werden könne und dass mögliche Synergien mit Art. 7b besser genutzt werden können.

Die Kantone AG und VS fordern, dass sie detailliert über die Energieproduktion der KEV-Bezüger auf Kantonsgebiet informiert werden.

3.1.21 Art 4

Die überschaubare Anzahl der Stellungnahmen gehen von Zustimmung bis zur Ablehnung. Die wettbewerblichen Ausschreibungen sollen grundsätzlich thematisch möglichst offen gehalten werden. Hemmnisse für KMU sollen abgebaut werden.

Insbesondere seitens der Kantone werden konkretere Rahmenbedingungen verlangt (EnDK, die Mehrheit der Kantone, economiesuisse) . Die Wettbewerblichen Ausschreibungen dürften insbesondere Förderungen via Globalbeiträge nicht konkurrenzieren. Verlangt wird deshalb eine sorgfältige Koordination der Fördertatbestände zwecks Vermeidung von Konkurrenzierungen. Vor Verordnungsänderungen solle daher eine Evaluation gemacht werden.

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3.1.22 Art 4

Ein Anhörungsteilnehmer fordert, Vorhaben des Bundes (inklusive Projekte ehemaliger und heutiger Bundesbetriebe wie SBB, Post, Swisscom) sollen von den Wettbewerblichen Ausschreibungen ausgeschlossen werden.

ter

3.1.23 Art 4

Swissgrid, VSEI und VSE fordern eine klarere Regelung bei Abweichungen „zum in Aussicht gestellten Effizienzgewinn“; der Interpretationsspielraum soll eingeschränkt werden.

Grundsätzlich wird die grössere Transparenz in der Information begrüsst, sie soll aber in Bezug auf Projektkenndaten, erwartete und realisierte Stromeinsparung, Kosteneffizienz etc. konkretisiert werden (Konsumenten- und Umweltverbände). Die Ergebnisse sollen mindestens in jährlichem Abstand publiziert, und den Antragstellern auf Anfrage der Warteplatz ihres Projekt mitgeteilt werden (Konsumenten- und Umweltverbände).

3.1.24 Art 6

Die Rückmeldungen auf die Präzisierungen sind kontrovers. Einerseits werden die Modalitäten für den Wiedereintritt begrüsst und weitere Präzisierungen zum Wiedereintritt sowie ein grösserer Detaillierungsgrad beim Meldevorgang eines Wiedereintritts gefordert. Andererseits werden die Präzisierungen in dieser Form abgelehnt (Kt. BS). Es wird verlangt, dass ein Austritt eines Produzenten aus der KEV auf den freien Markt definitiven Charakter haben soll (Pro Crêtes). Dieser Anhörungsteilnehmer lehnt es ab, dass der Staat die Risiken decken soll, während die Gewinne privatisiert würden.

3.1.25 Art 15

Einzelne Anhörungsteilnehmer (ADUR, mhylab, EPFL) schlagen vor, in Abs.3 anstelle der mittleren mechanischen Bruttoleistung die mittlere hydraulische Bruttoleistung aufzunehmen.