Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2010/145: Revision Energieverordnung (EnV): Herkunftsnachweis, kostendeckende Einspeisevergütung (KEV), wettbewerbliche Ausschreibungen und Globalbeiträge · 27 Seiten

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2.8.2 Zur Revision der Verordnung des UVEK über den Nachweis der Produktionsart und der Herkunft von Elektrizität

Die Änderungen werden durchwegs begrüsst.

2.8.3 Zur Revision der Gewässerschutzverordnung (GSchV): Schutz der naturnahen Ge-

wässer

Die Umweltverbände unterstützen die Revision und möchten den Schutz verbindlicher formulieren und keine Beschränkung auf grössere Fliessgewässerabschnitte. Die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz begrüsst die Revision ebenfalls, möchte aber eine Ausdehnung des Schutzes zusätzlich mit Aspekten der Landschaft, Geschichte sowie Tourismus.

2.9 Weitere Anhörungsteilnehmer

2.9.1 Zur Revision der Energieverordnung (EnV): Herkunftsnachweis, kostendeckende Einspeisevergütung (KEV), wettbewerbliche Ausschreibungen und Globalbeiträge

Weitere 18 Stellungnahmen wurden von verschiedenen Organisationen und Bürgern abgegeben.

Eine Mehrheit dieser Anhörungsteilnehmer begrüssen den Entwurf im Grundsatz. Vereinzelt werden Formulierungsvorschläge (insbes. betreffend Herkunftsnachweis) eingebracht. Eine Stellungnahme verlangt die Befreiung von Notstromanlagen vom Obligatorium der Kennzeichnung.

Vier Anhörungsteilnehmer fordern eine Verschärfung der Vorschriften zur Standorteignung. Die ökologischen Anforderungen sollen nicht nur in Richtlinien, sondern in der Verordnung selber festgelegt werden.

Verschiedentlich wird gefordert, dass für Biomasse aus pflanzlichen Rohstoffen die gleichen Kriterien gelten sollen wie bei der MinÖSt. Agrobrennstoffe aus nicht nachhaltigen Plantagen seien auszuschliessen.

Eine Stellungnahme fordert, die Höhenlage von Windenergieanklagen sei bei der Festlegung der Vergütungssätze zur berücksichtigen.

2.9.2 Zur Revision der Verordnung des UVEK über den Nachweis der Produktionsart und der Herkunft von Elektrizität

Es liegt keine Stellungnahme vor.

2.9.3 Zur Revision der Gewässerschutzverordnung (GSchV): Schutz der naturnahen Ge-

wässer

Es liegt keine Stellungnahme vor.