Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2010/145: Revision Energieverordnung (EnV): Herkunftsnachweis, kostendeckende Einspeisevergütung (KEV), wettbewerbliche Ausschreibungen und Globalbeiträge · 27 Seiten
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1 Einleitung
1.1 Ausgangslage
Am 11. Februar 2011 hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) eine Anhörung zur Revision der Energieverordnung (EnV), der Verordnung des UVEK über den Nachweis der Produktionsart und der Herkunft von Elektrizität sowie zur Revision der Gewässerschutzverordnung (GSchV) eröffnet.
Auf Ersuchen der Konferenz Kantonaler Energiedirektoren (EnDK) und der Regierungskonferenz der Gebirgskantone (RKGK) hat Bundesrätin Leuthard die Anhörungsfirst vom 15. März 2011 auf den 30. April 2011 erstreckt.
1.2 Zu den Anhörungsvorlagen
Der Bundesrat fördert seit 2009 die Produktion von erneuerbarer Energie mit dem Instrument der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV). In dieser Zeit konnten viele Projekte gefördert und wertvolle Erfahrungen gesammelt werden. Gleichzeitig wurden sowohl Handlungsbedarf als auch -möglichkeiten erkannt.
Das Parlament hat am 18. Juni 2010 bereits erste Änderungen im Energiegesetz (EnG) vorgenommen: die Anhebung der maximalen Konsumbelastung von 0,6 Rp/kWh auf 0,9 Rp/kWh ab dem Jahr 2013 sowie die Übertragung der Kompetenz zur Festlegung des entsprechenden Zuschlags an den Bundesrat (bisher: UVEK). Gestützt auf diese Beschlüsse und die bisherigen Erfahrungen mit der KEV wird die Energieverordnung (EnV) den wirtschaftlichen, politischen und technischen Entwicklungen angepasst.
Ferner hat das Parlament am 18. Juni 2010 beschlossen, dass der Bund den Kantonen auch in den Bereichen der Information und Beratung sowie für Aus- und Weiterbildung Globalbeiträge gewähren kann. Mit dem vorliegenden Entwurf zur Revision der Energieverordnung werden die Rahmenbedingungen dafür geregelt sowie die Bestimmungen für die Wettbewerblichen Ausschreibungen präzisiert.
Aufgrund der thematischen Nähe wird gleichzeitig auch die Verordnung des UVEK über den Nachweis der Produktionsart und der Herkunft von Elektrizität angepasst.
Das UVEK hat zudem Vorschläge für einen besseren Schutz naturnaher Gewässer parallel in Konsultation gegeben. Diese Revision der GSchV wurde vorgeschlagen, weil insbesondere das BAFU sowie Umweltkreise befürchten, dass durch die Förderung der Wasserkraftnutzung im Rahmen der KEV der Druck auf die letzten noch unberührten Gewässerabschnitte stark zunimmt und die geltende Gewässer- und Naturschutzgesetzgebung den notwendigen Schutz nicht gewährleisten kann. Es besteht die Gefahr, dass die letzten noch natürlichen Gewässerabschnitte zugunsten der zusätzlichen Stromproduktion verloren gehen. Dies ist aus Sicht einer sinnvollen Ressourcenpolitik und zur Erhaltung der Biodiversität zu vermeiden.
Die Anhörung richtete sich an die Kantone, die kantonalen Fachstellen, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft, weitere Wirtschaftsverbände, die Elektrizitätswirtschaft, die FachFachverbände Erneuerbare Energien und Energieeffizienz, die Gesundheits-, Konsumenten und Umweltschutzorganisationen sowie weitere interessierte Kreise.