Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2010/146: 09.499 Pa.Iv. UREK-NR. Agrotreibstoffe. Indirekte Auswirkungen berücksichtigen · 31 Seiten
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Obwohl sie die Regelung zur Ernährungssicherheit grundsätzlich begrüssen, sind 31 Vernehmlassende der Meinung, die Vorlage sei in Bezug auf eines der Hauptanliegen der parlamentarischen Initiative – nämlich die Ernährungssicherheit – zu schwach formuliert (AI, AR, GL, GR, LU, OW, SG, SZ, VD, VS, ZG, Grüne, SP, ÄfU, AS, Bfa, BGS, EvB, Caritas, fu, Greenpeace, HEKS, ÖMEK, PN, Swissaid, tdh, WWF, BIO SUISSE, SES, VCS, VKMB). Das Recht auf Nahrung sei ein völkerrechtlich verankertes Menschenrecht und solle folglich gegenüber Handelsverpflichtungen höher gewichtet werden (u.a. Grüne, SP, Bfa, EvB, Swissaid, tdh). Auf die Verdrängung der Nahrungsmittelproduktion, auf die Preisanstiege bei Lebensmitteln durch den Boom von biogenen Treibstoffen und auf die daraus resultierende Verschlechterung der Ernährungssicherheit liefere der vorliegende Entwurf keine verbindliche bzw. befriedigende Antwort (u.a. Grüne, Bfa Caritas, HEKS, Swissaid).
HEKS gibt zu bedenken, dass auch Flächen, auf welchen nicht direkt und sichtbar Nahrungsmittel angebaut werden, für die Ernährung gewisser Gruppen mit traditionellen Wirtschaftsweisen (Jäger und Sammler, Nomadisierende, Fischer) essentiell sein können. Gemäss Art. 15 der ILO-Konvention 169 und Art. 32 der UNO-Deklaration über die Rechte indigener Völker hätten diese das Recht, in Bezug auf geplante (Gross-)Projekte in ihrem Territorium konsultiert und in den Entscheidungsfindungsprozess mit einbezogen zu werden. Diese Rechte würden in der Gesetzesvorlage jedoch ausgeblendet.
Die Abstützung auf internationale Standards für die Ernährungssicherheit ist gemäss HEKS zu vage gehalten. Es sei nicht klar, wann ein internationaler Standard als «durchgesetzt» gelte, wann er sich als «dienlich» erweise und wer dies entscheiden könne.
28 Vernehmlassende bedauern, dass die Ernährungssicherheit kein Muss-Kriterium ist (AI, AR, GL, GR, OW, SG, SZ, VS, Grüne, ÄfU, AS, Caritas, Bfa, BGS, BzS, EvB, fu, Greenpeace, HEKS, ÖMEK, PN, Swissaid, tdh, WWF, BIO SUISSE, SES, VCS, VKMB). Der Bundesrat müsse mit der Vorlage verpflichtet werden, zusätzliche Anforderungen einzuführen, die sicherstellen, dass die Produktion von biogenen Treib- und Brennstoffen nicht zu Lasten der Ernährungssicherheit erfolge.
Für die Steuererleichterung sei nachzuweisen, dass weder die Rohstoffe noch die Treibstoffe aus Ländern stammen, die nicht über eine volle Ernährungssouveränität verfügen und in denen Teile der Bevölkerung an Unterernährung leiden oder von internationaler Nahrungsmittelhilfe abhängen (Grüne). 7 Vernehmlassende sind der Meinung, biogene Treibstoffe der ersten Generation müssten von der Steuererleichterung ausgeschlossen werden (AI, AR, GL, GR, OW, SG, SP).
Dem entgegengesetzt vertreten 6 Vernehmlassende die Meinung, die vorgeschlagene Regelung zur Ernährungssicherheit verschärfe die bereits bestehenden Unterschiede zur Regelung der EU zusätzlich. Da der internationale Handel häufig über mehrere Handelsstufen ablaufe, würden biogene Treibstoffe unterschiedlicher Herkunft oft gemischt. Neue Kriterien oder solche, die in den Zertifikaten nicht erfasst seien, müssten von einem Schweizer Importeur nachträglich und rückwirkend erfasst werden, was am Ende der Lieferkette aufgrund der internationalen Handelsstrukturen praktisch unmöglich sei (Agrola, ASTAG, BF, Carbura, EV, FRS). Die NSG lehnt die Berücksichtigung der Ernährungssicherheit generell ab.