Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2010/146: 09.499 Pa.Iv. UREK-NR. Agrotreibstoffe. Indirekte Auswirkungen berücksichtigen · 31 Seiten
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In den Augen von Prométerre wird der Initiativtext im Vorentwurf verfälscht. Die parlamentarische Initiative verlange, dass keine landwirtschaftlich nutzbaren Flächen in Ländern mit knapper Nahrungsmittelversorgung für die Produktion der Rohstoffe von biogenen Treibstoffen beansprucht werden. Der Vorentwurf dehne diese Absicht auf die Produktion in der Schweiz aus, in welcher jedoch die Nahrungsmittelversorgung sichergestellt sei.
5 Marktzulassung
Zum Thema Marktzulassung haben sich insgesamt 54 Vernehmlassende spezifisch geäussert. 38 Vernehmlassende äussern sich grundsätzlich positiv zu den vorgeschlagenen Gesetzesänderungen (insbesondere Art 35d (neu)). 2 Vernehmlassende geben eine geteilte Stellungnahme ab. 14 Vernehmlassende lehnen die Bestimmungen zur Marktzulassung ab.
Unabhängig von einer Unterstützung oder Ablehnung der Zulassungspflicht wünschen sich 7 Vernehmlassende, dass die Einführung der Zulassungspflicht in Form einer kann-
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Formulierung erfolgt und formulieren einen entsprechenden Antrag (AERO, ASTAG, BF, Carbura, EV, FRS, Swiss). 24 Vernehmlassende begrüssen, dass der Bundesrat in Form einer Muss-Formulierung verpflichtet werden soll, Zulassungskriterien zu erlassen, sobald biogene Treib- und Brennstoffe in erheblichem Mass in Verkehr gebracht werden, welche bestimmte ökologische und soziale Kriterien nicht erfüllen. Damit trage der Vorentwurf einem wichtigen Anliegen der Parlamentarischen Initiative Rechnung. Der Minderheitsantrag, welcher diese Verpflichtung des Bundesrates auf eine Kann-Formulierung zu reduzieren versuche, sei daher unbedingt abzulehnen (AI, SZ, TG, Grüne, SP, SGB, BIO SUISSE, SES, VCS, VKMB, ÄfU, AS, Bfa, BGS, Caritas, EvB, fu, Greenpeace, HEKS, ÖMEK, PN, Swissaid, tdh, WWF). Aus Sicht des SGB wäre die Parlamentarische Initiative damit nicht erfüllt.
Der Kanton ZG begrüsst den Vorschlag der Zulassungsregelung und erachtet sie als sinnvoll, solange die Nachfrage nach biogenen Treibstoffen nicht deutlich steige (z.B. aufgrund einer CO2-Abgabe auf fossile Treibstoffe).
Die SP beanstandet, dass biogene Treibstoffe, welche die Mindestanforderungen nicht erfüllen, mit der Vorlage in der Schweiz weiterhin auf den Markt gebracht werden können. Dies stehe im Widerspruch zur Forderung der parlamentarischen Initiative, welche verlange, die Marktzulassung von biogenen Treibstoffen mittels Kriterien zu regeln und nicht nur eine Steuererleichterung anzuwenden. Auch den UFS erscheint die Delegation der Zulassungsregelung an den Bundesrat ungenügend. Damit werde das Ziel, einen nachhaltigen Einsatz von biogenen Treibstoffen zu fördern, nicht erreicht. Die Begründung, dass kaum Handlungsbedarf bestehe, der Eingriff ins Marktgeschehen zu stark und der Aufwand für die Umsetzung
2 vgl. Kapitel 9.9