Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2010/146: 09.499 Pa.Iv. UREK-NR. Agrotreibstoffe. Indirekte Auswirkungen berücksichtigen · 31 Seiten
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3.5 Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft
Es sind drei Stellungnahmen eingegangen. Der SGB stimmt dem Vorentwurf grundsätzlich zu. CP und SGV lehnen die Gesetzesänderungen ab.
Der SGB ist mit der argumentativen Stossrichtung der parlamentarischen Initiative sowie des erläuternden Berichts einverstanden. Eine Verschärfung der Kriterien für die Zulassung von biogenen Treib- und Brennstoffen sei wichtig. Allerdings weise der Gesetzesentwurf noch Lücken auf. Das wichtige Anliegen der parlamentarischen Initiative – die indirekten Auswirkungen der Produktion von biogenen Treibstoffen in den Kriterienkatalog für die Steuerbefreiung bzw. die Zulassung aufzunehmen – werde im vorliegenden Entwurf nicht konkret aufgenommen.
CP und SGV kritisieren den regulatorischen Alleingang des Vorentwurfs mit Blick auf die Regelungen der EU. Dadurch würden Handelshemmnisse und gesetzliche Hürden geschaffen. CP bedauert, dass die Schweiz im Unterschied zur EU bereits eine restriktive Politik bezüglich biogene Treibstoffe verfolge und der Vorentwurf die Gesetzgebung weiter verschärfen wolle. CP fordert daher die Beibehaltung der aktuellen Regelung.
3.6 Branchenverbände (Verkehr und Energie) und andere Organisationen
Bei den Branchenverbänden stiess die Vorlage ebenfalls auf grosses Interesse. In 6 von insgesamt 17 eingegangenen Stellungnahmen wird dem Vorentwurf zugestimmt (BIO SUIS-SE, HKBB, SES, VCS, VKMB, TCS). 8 Vernehmlassende lehnen den vorgeschlagenen Entwurf ab (ASTAG, BF, BioFuels Schweiz, Carbura, EF, EV, FRS, IBP). Sowohl die zustimmenden wie auch die ablehnenden Stellungnahmen sind jeweils sehr ähnlich oder gar identisch. 3 Vernehmlassende geben eine geteilte Stellungnahme ab (AERO, Prométerre, SBV).
Die Befürworter begrüssen, dass die Nachhaltigkeit als Mass für die Steuererleichterung dient. Es sei wichtig, dass biogene Treibstoffe ökologische und soziale Anforderungen einhielten, um eine Förderung zu rechtfertigen. Die Zulassung als zweiten Schritt dieser Politik vorzusehen, falls die künftige Marktentwicklung dies als angezeigt erscheinen lasse, sei sinnvoll. Viele der Befürworter sind der Meinung, der Vorentwurf gehe zwar in die richtige Richtung, weise aber noch erheblich Lücken bezüglich Berücksichtigung der indirekten Effekte und insbesondere der Ernährungssicherheit auf (u.a. BIO SUISSE, SES, VCS, VKMB).
Die Gegner beklagen die geringe Berücksichtigung der Interessen der Treibstoffbranche. Sie beurteilen den Vorentwurf als regulatorischen Alleingang der Schweiz. Die geltende Regelung sei bereits restriktiv genug. Der Vorentwurf entferne sich noch weiter vom Vorgehen der EU und berge daher die Gefahr von zusätzlichen Handelshemmnissen und könne in Zukunft gar die Treibstoffversorgung der Schweiz gefährden (u.a. ASTAG, BF, EV).
Gemäss BioFuels Schweiz seien die Widersprüche in den Erläuterungen zum Gesetzesentwurf teilweise eklatant: Einerseits fürchte man sich vor Handelskonflikten mit der EU und der WTO. Gleichzeitig solle der Bundesrat die Kompetenz erhalten, Zulassungsbestimmungen zu erlassen. Im gleichen Atemzug werde für die Luftfahrtindustrie eine Ausnahmeregelung ver-