Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2010/146: 09.499 Pa.Iv. UREK-NR. Agrotreibstoffe. Indirekte Auswirkungen berücksichtigen · 31 Seiten

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tion von biogenen Treibstoffen zu berücksichtigen, als nicht erfüllt. Diese Auswirkungen seien erheblich und eine Regelung deshalb notwendig. Insbesondere die Problematik der steigenden Lebensmittelpreise sowie das Thema der Bodennutzungskonkurrenz müssten in diesem Zusammenhang mit der notwendigen Sorgfalt erfasst werden. Insbesondere den indirekten Landnutzungsänderungen (z.B. der Verdrängung der Viehwirtschaft durch den Energiepflanzenanbau) werde zu wenig Rechnung getragen. Rohstoffe, die auf Flächen angebaut würden, die zuvor für die Produktion von Lebensmitteln verwendet wurden (inkl. Weideflächen), sollten daher in der Schweiz weder zugelassen noch steuerbegünstigt werden. Der Gesetzesentwurf sei mit diesem Kriterium zu ergänzen (Grüne, ÄfU, AS, Bfa, Caritas, EvB, fu, Greenpeace, HEKS, ÖMEK, PN, Swissaid, tdh, WWF, BIO SUISSE, SES, VCS, VKMB).

Energieeffizienz

Mehrere Vernehmlassende äussern sich, dass primär der sparsame und effiziente Einsatz von Energieträgern zu fördern sei (u.a. BGS). Einige Kantone weisen auf das beschränkte Potential für einen positiven Beitrag von biogenen Treibstoffen an die Energieversorgung und den Klimawandel hin. So bemerkt BL, dass die Flächeneffizienz bei der Gewinnung von Energie aus Agrarflächen rund 100 mal schlechter sei, als bei der Gewinnung von Sonnenenergie aus besiedelten Räumen. Die ertragsneutrale Förderung der Sonnenenergie (durch eine Mehrbelastung der fossilen Energieträger) sei daher der Förderung von Energiepflanzen auf Agrarflächen vorzuziehen. Gemäss Kanton ZH gelte es in erster Linie, die Energieeffizienz von Fahrzeugen, Maschinen und Geräten zu verbessern und entsprechende Massnahmen umzusetzen. Auch der Kanton VD spricht sich für die Verbesserung der Energieeffizienz aus.

Der Kanton LU wünscht sich zusätzlich zum Vorentwurf sinnvolle Massnahmen zur vernünftigen Treibstoffverwendung, zur Erhaltung entsprechender Einkommensmöglichkeiten für die Landwirtschaft und zur Forcierung der Forschung im Bereich alternativer Antriebsmodelle.

Stationäre Anlagen (Blockheizkraftwerke und Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen)

13 Vernehmlassende begrüssen die Regelung für die Steuerrückerstattung bzw. Steuerbegünstigung bei biogenen Treibstoffen zur Verwendung in stationären Anlagen und unterstützen es, dass für diese die Steuererleichterung an den Nachweis der Einhaltung der ökologischen und sozialen Mindestanforderungen geknüpft werde (ZG, SP, UFS, Caritas, EvB, fu, Greenpeace, HEKS, PN, SGemV, BIO SUISSE, VCS, VKMB).

Biofuels Schweiz und IBP stören sich an der Ungleichbehandlung von fossilen und biogenen Treibstoffen zur Verwendung in stationären Anlagen. Fossile Treibstoffe würden steuerbegünstigt ohne Einhaltung von Kriterien wogegen biogene Treibstoffe eine Steuererleichterung nur bei Einhaltung der Kriterien erhielten.