Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2010/146: 09.499 Pa.Iv. UREK-NR. Agrotreibstoffe. Indirekte Auswirkungen berücksichtigen · 31 Seiten

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Bemerkungen zu den einzelnen Kriterien von Abs. 1

Buchstabe a (weniger Treibhausgasemissionen):

Die Grünen und die Umwelt- und Menschenrechtsorganisationen betonen, die meisten biogenen Treibstoffe hätten unter Einbezug der indirekten Auswirkungen eine deutlich schlechtere Klimabilanz als fossile Treibstoffe. Daher müssten Kriterien, welche die zusätzliche Klimabelastung durch Verdrängungseffekte einbeziehen, in den Gesetzesentwurf aufgenommen werden (Grüne, ÄfU, AS, Bfa, Caritas, EvB, fu, Greenpeace, ÖMEK, PN, Swissaid, tdh, WWF, BIO SUISSE, SES, VCS, VKMB).

Der Kanton VD schlägt folgende Formulierung für Bst. a. vor:

depuis la production des matières premières jusqu’à leur utilisation, les biocarburants, respectivement la combinaison de biocarburants indigènes au sein de filières de substitution des carburants fossiles, émettent sensiblement moins de gaz a effet de serre que l’essence fossile.

Buchstabe b (keine erhebliche Mehrbelastung der Umwelt):

7 Vernehmlassende (SH, TG, ZH, AS, PN, Swissaid, WWF) sind der Ansicht, dass die Steuererleichterung von biogenen Treibstoffen, welche die Umwelt geringfügig mehr belasten als fossile Treibstoffe, falsche Anreize setze bzw. die Gefahr einer Problemverlagerung vom Klimaschutz in andere Umweltbereiche berge und beantragen daher, den Begriff «erheblich» zu streichen. Mit Steuererleichterungen sollen Produkte und deren Entwicklung gefördert werden, welche bei den wesentlichen Umweltkriterien besser oder mindestens gleich gut abschneiden würden, wirtschaftlich aber noch nicht konkurrenzfähig seien.

Der Kanton BL und die BGS wünschen, bei der Umweltbelastung ebenfalls physikalische Bodenverdichtungen zu berücksichtigen. Die BGS hält zusätzlich fest, dass auch eine Abnahme des Humusgehaltes in den Böden vermieden werden müsse.

Die Grünen bemängeln, dass der Begriff der positiven ökologischen Gesamtbilanz im Vorentwurf nicht mehr vorkommt. Sie sehen darin eine Abschwächung der geltenden Regelung und lehnen diese ab.

Der Kanton VD schlägt folgende Formulierung für Bst. b. vor:

depuis la production des matières premières jusqu’à leur utilisation, les biocarburants, respectivement la combinaison de biocarburants indigènes au sein de filières de substitution des carburants fossiles, ne nuisent pas à l’environnement de façon notablement plus élevée que l’essence fossile.

Die IBP spricht sich dafür aus, das Kriterium bezüglich Umweltweltbelastung (Bst. b) zu streichen.