Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2010/146: 09.499 Pa.Iv. UREK-NR. Agrotreibstoffe. Indirekte Auswirkungen berücksichtigen · 31 Seiten
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Der Kanton VD lehnt die im erläuternden Bericht erwähnte Möglichkeit, biogene Flugtreibstoffe von der Zulassungspflicht auszuschliessen, ab. Es bestehe kein Grund, diesen Wirtschaftssektor gegenüber anderen zu bevorzugen, insbesondere weil die Pflicht zur CO2- Kompensation in der Luftfahrt eine grosse Nachfrage nach biogenen Flugtreibstoffen auslösen werde. Es sei nicht vertretbar, diese Nachfrage ohne Einhaltung von Nachhaltigkeitskriterien, welche alle anderen Wirtschaftsektoren einzuhalten hätten, auf Kosten der Bedingungen in den Produktionsländern zu befriedigen. Auch Prométerre versteht die Ausnahme der Flugtreibstoffe nicht und IBP erachtet sie als inkonsequent zur Klimapolitik.
Der Minderheitsantrag, wonach sämtliche Regelungen im USG bezüglich Zulassung gestrichen werden sollen, wird von 7 Vernehmlassenden explizit abgelehnt (AI, AR, AS, HEKS, PN, Swissaid, WWF). Er wird von einem Vernehmlassenden explizit unterstützt (NSG).
6 Brennstoffe
Der Einbezug der Brennstoffe in die Gesetzesvorlage wird von 21 Vernehmlassenden begrüsst (Grüne, SP, ÄfU, AS, Bfa, Caritas, EvB, fu, Greenpeace, HEKS, ÖMEK, PN, Swissaid, tdh, WWF, SGB, BIO SUISSE, SES, VKMB, VCS, TCS). Er wird von keinem Vernehmlassenden explizit abgelehnt.
Der Kanton TG ist der Meinung, es bedürfe keiner generellen Ausnahme des biogenen Ethanols zu Brennzwecken im Gesetz. Nach Art. 35d Abs. 1 USG bezeichne der Bundesrat, welche biogenen Treib- und Brennstoffe der Zulassungspflicht unterliegen würden. Es stünde ihm somit frei, biogenes Ethanol nicht der Zulassungspflicht zu unterstellen, wenn der inländische Absatz gering sei oder technische und administrative Probleme zu einem unverhältnismässigen Aufwand führen würden.
Für 18 Vernehmlassende ist es ein Anliegen auf eine Harmonisierung mit den Bestimmungen des Energiegesetzes zu achten. Es sei wichtig, biogenen Treibstoffen, die in stationären Anlagen zum Einsatz kämen, keine Steuerrückerstattungen oder Steuerbegünstigungen zu gewähren, sofern sie den ökologischen und sozialen Anforderungen nicht genügten. Die Energiegesetzgebung müsse jedoch dahingehend erweitert werden, dass auch der Rechtsanspruch auf kostendeckende Einspeisevergütungen (KEV) für die Strom- und Wärmeerzeugung aus Biomasse an die ökologischen und sozialen Anforderungen des Mineralölsteuergesetzes geknüpft werden (Grüne, Äfu, AS, Bfa, Caritas, EvB, fu, Greenpeace, ÖMEK, PN, Swissaid, tdh, WWF, SGB, BIO SUISSE, SES, VKMB, VCS).
Grüne und SGB sind gar der Meinung, dass flüssige oder gasförmige Brennstoffe, die aus Ländern bezogen werden, in denen Regenwälder abgeholzt werden, den Rechtsanspruch auf die KEV verlieren sollen.