Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2010/146: 09.499 Pa.Iv. UREK-NR. Agrotreibstoffe. Indirekte Auswirkungen berücksichtigen · 31 Seiten
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langt und in diesem Bereich vollständig auf Einschränkungen von biogenen Treibstoffen verzichtet. Im Bereich der Wärme-Kraft-Kopplung (WKK) – weltweit als effiziente Technologie der Strom- und Wärmeproduktion anerkannt – führe der Gesetzesvorschlag zu einer erstaunlichen Ungleichbehandlung. Mit fossilen Treibstoffen betriebene WKK-Anlagen würden steuerlich begünstigt, jene, welche mit biogenen Treibstoffen betrieben würden, jedoch nicht.
Das EF plädiert für eine vermehrte Berücksichtigung des dritten Nachhaltigkeitsaspekts, der Wirtschaftlichkeit und erachtet eine weitere Erhöhung der Anforderungen an eine ökologisch und sozial verträgliche Produktion biogener Treibstoffe im Hinblick auf die Mineralölsteuererleichterung zum jetzigen Zeitpunkt nicht als sinnvoll.
Prométerre und der SBV sind der Auffassung, dass die Vorlage die inländische Produktion biogener Treibstoffe benachteilige.
3.7 Betroffene Unternehmen
Die Unternehmen der Treibstoff- und Flugindustrie, welche sich an der Vernehmlassung beteiligt haben, lehnen den Vorentwurf mehrheitlich ab (3 von insgesamt 4). Dabei werden die handelspolitischen Argumente vorgebracht, die bereits bei den Branchenverbänden zur Ablehnung des Vorentwurfs führen (insbesondere bezüglich Harmonisierung der Kriterien und Abbau von Handelshemmnissen). Für Agrola wäre ein generelles Verbot von biogenen Treibstoffen konsequenter als die Vorlage, welche unverhältnismässig sei. Die NSG ist der Ansicht, dass die heutige Regelung genüge und beurteilt die Vorlage als unklar, prohibitiv und praxisfern. Lediglich die Swiss stimmt dem vorgeschlagenen Entwurf im Grundsatz zu, fordert jedoch ebenfalls eine Harmonisierung mit den Bestimmungen der EU.
4 Ernährungssicherheit
Bei der neuen Bestimmung zur Ernährungssicherheit (Art. 12b Abs.4 MinöStG) zeigen sich zwei relativ klare, entgegengesetzte Positionen:
42 Vernehmlassende äussern sich positiv zu den vorgeschlagenen Gesetzesänderungen
und begrüssen grundsätzlich die neue Bestimmung zur Ernährungssicherheit. Zu den Befürwortern zählen 16 Kantone, 3 politische Parteien, 16 Umwelt- und Menschenrechtsorganisationen sowie 7 Verbände. Die Mehrheit davon ist gar der Meinung, der Vorentwurf dürfte diesbezüglich mutiger sein.
6 Vernehmlassende lehnen die Bestimmungen zur Ernährungssicherheit explizit ab. Nicht
weil sie grundsätzlich gegen die Forderung einer gesicherten Ernährung sind, sondern weil dieses Kriterium ein Handelshemmnis darstelle. Zu den Gegnern zählen 5 Branchenverbände sowie 1 Unternehmen.