Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2010/146: 09.499 Pa.Iv. UREK-NR. Agrotreibstoffe. Indirekte Auswirkungen berücksichtigen · 31 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 19Fedlex · Ergebnisbericht
9 Anträge und Anliegen zu einzelnen Artikeln
9.1 Art. 12b MinöStG – Steuererleichterung für biogene Treibstoffe
Allgemeine Bemerkungen
Die Kriterien seien auf Kompatibilität mit der EU zu prüfen bzw. anzupassen (AI, AR, GL, GR, OW, SG, SGV, AERO, Swiss, SBV). Aufgrund der Einbettung der Schweiz in die europäischen Handelsstrukturen müssten einheitliche Nachhaltigkeitskriterien für biogene Treibstoffe angestrebt werden. 5 Vernehmlassende beantragen daher die Anpassung der Schweizer Nachhaltigkeitskriterien an jene der EU, mit dem Ziel einer deckungsgleichen Ordnung (Agrola, ASTAG, Carbura, EV, FRS).
6 Kantone (AI, AR, GL, GR, OW, SG) verlangen, biogene Treibstoffe der ersten Generation (d.h. aus Rohstoffen, die auch der Ernährung dienen könnten) von der Gewährung einer Steuererleichterung auszuschliessen. Der TCS schlägt vor, die Bestimmung gemäss Art. 19b Abs. 3 MinöStV «Bei Treibstoffen aus Palmöl, Soja und Getreide ist davon auszugehen, dass sie die Mindestanforderungen [...] nicht erfüllen» ebenfalls ins Gesetz aufzunehmen. Der Kanton VS ist der Meinung, dass einzig im Inland mittels erneuerbaren Energien produzierte Treibstoffe aus biogenen Abfällen und Produktionsrückständen eine Steuererleichterung erhalten sollen. Der Kanton NW beantragt zu prüfen, ob Steuererleichterungen allenfalls nur für Treibstoffe gewährt werden sollten, welche aus Abfall, Reststoffen und Holz produziert wurden.
Der Kanton VD ist der Ansicht, dass die Anforderungen im Hinblick auf die Nachhaltigkeit nicht genügend ausgeglichen seien, die ökologischen Kriterien seien im Vergleich zu den sozialen Anforderungen übergewichtet, insbesondere was die Ernährungssicherheit anbelange. Der Kanton VD zweifelt ausserdem, ob der Vergleich mit fossilem Benzin in Abs. 1 Bst. a. und b. sachdienlich sei.
Der Kanton VD und die CVP sprechen sich für eine generelle Steuerbefreiung der inländischen Produktion aus, wenn diese von allgemeinem Interesse sei. Ähnlich argumentiert der Kanton VS für eine generelle Steuerbefreiung für energiestrategische bedeutsame Anlagen zum Zweck der Marktsteuerung oder der Versorgungsunabhängigkeit.
Der Kanton ZG regt an, eine Präzisierung und Verschärfung der Anforderungen auf Gesetzesstufe zu prüfen. Die unbestimmte Formulierung der Kriterien («erheblich weniger», «nicht erheblich mehr», «mit grosser biologischer Vielfalt», «unter sozial annehmbaren Bedingungen») trage nicht in genügendem Umfang zur Problemlösung bei.
Der Kanton VS beantragt, die zusätzliche Anforderung einzuführen, wonach biogene Treibstoffe nicht aus Rohstoffen hergestellt werden dürfen, die auf Fruchtfolgeflächen oder Flächen, die der Lebensmittelversorgung des Landes dienen, angebaut wurden.