Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2010/146: 09.499 Pa.Iv. UREK-NR. Agrotreibstoffe. Indirekte Auswirkungen berücksichtigen · 31 Seiten

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Buchstabe c (keine Umnutzung von Flächen mit hohem Kohlenstoffbestand oder mit grosser biologischer Vielfalt):

Die BGS erachtet die Formulierungen zum Schutz der Biodiversität als zielführend.

Die Grünen sprechen sich dafür aus, dass für die Steuererleichterung ausserdem nachzuweisen sei, dass weder die Rohstoffe noch die Treibstoffe aus Ländern stammten, in welchen die ökologisch wertvollen Naturflächen oder die Flächen mit hohem Kohlenstoffbestand abnehmen würden. Nur so könne effektiv sichergestellt werden, dass es zu keiner indirekten Verdrängung wertvoller Lebensräume komme.

Für den TCS ist der Zeitraum, auf den sich die Umnutzung bezieht, unklar. Wenn einmal eine genügende Anzahl Jahre vergangen sei, könnten Regenwaldgebiete, welche gerodet wurden, nicht mehr als «umgenutzt» taxiert werden. Der Kanton BL spricht sich dafür aus, das Stichdatum für die Umnutzung der Flächen (auf Verordnungsstufe) auf den 1. Januar 2000 festzulegen.

Buchstabe d (rechtmässiger Erwerb der Anbauflächen):

Die SP und die BGS begrüssen explizit die neue Anforderung, wonach die Anbauflächen rechtmässig erworben worden sein müssen.

3 Vernehmlassende sind der Meinung, dass der rechtmässige Bodenerwerb allein nicht zielführend sei. Eigentumsrechte seien als Kriterium wenig griffig, insbesondere in Ländern, welche kein verbrieftes Grundeigentum kennen. Der Aspekt der informellen Nutzungs- und Gewohnheitsrechte (z.B. bei Nomadenvölkern) werde dabei zu wenig berücksichtigt (Grüne, AS, HEKS). HEKS erachtet es als wichtig, Gewohnheitsrechte und Besitzansprüche traditioneller und indigener Bevölkerungsgruppen auf ihre Territorien gemäss ILO-Konvention 169 (insbesondere Art. 15 und Art. 17) mit einzubeziehen.

Buchstabe e (sozial annehmbare Produktionsbedingungen):

Das HEKS ist der Ansicht, die sozialen Kriterien seien im Vergleich zu den ökologischen Mindestanforderungen sehr vage gehalten. Im Wissen, dass auf Verordnungsstufe konkretisiert werde, dass es bei den sozial annehmbaren Produktionsbedingungen um die lokal anwendbare Arbeitsgesetzgebung bzw. die Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation gehe, fordert das HEKS, dass die acht Kernübereinkommen der ILO unmissverständlich im Anhang der Verordnung genannt werden.

Die IBP bemängelt, dass der Vorentwurf keine Aussagen über die Chancen einer regionalen Wertschöpfung mache. Neben ökologischen Aspekten sei die Schaffung regionaler Arbeitsplätze ein wesentlicher Faktor, welcher auch in eine Nachhaltigkeitsbewertung einfliessen sollte. IBP schlägt deshalb einen zusätzlichen Buchstaben f vor: