Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/25: Revision im Bereich Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände · 696 Seiten

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die besonderen Anforderungen gemäss

Absatz 3 Buchstabe d erfüllen. Dies kann in

Form von ….

Migros-Genossenschafts- Anh 2 Die Formulierung "genussfertige Getränke aus Automaten" lässt 3 Genussfertige offen ausgegebene Getränke

Bund offen, aus Automaten“

welche Getränke dazu gezählt werden. Hier ist klar zu stellen, dass Verordnung über die Kennzeichnung und Anpreisung von Lebenses mitteln

sich um offen angebotene genussfertige Getränke aus Automaten Name / Firma Artikel Kommentar / Bemerkungen Antrag für Ändehandelt und nicht etwa um vorverpackte Getränke (wie z.B. in einer rungsvorschlag (Textvorschlag)

Büchse oder einem Tetra Pack ). Im Falle von Getränken, die im Migros Art. 2 Abs. 4 Die Bestimmung entspricht grundsätzlich der Anhang Vorgabe in Art. 16 Ziff.

2 Produktegruppe 5 zugeordnet werden können und gleichzeitig 2 der LMIV. Allerdings wird in Satz 1 die massgebliche Fläche in Automaten verkauft werden widersprechen sich z.B. die Toleranz- klarer

werte als „grösste bedruckbare Einzelfläche“ umschrieben, was ausdrückfür B.cereus (Beispiel: Chokodrink Zuordnung nach Produktgruppe lich begrüsst wird.

5 = 1000 KBE B. cereus/ml und Zuordnung nach Produktegruppe Migros Art. 6 Abs. 8 lit

6 = 10'000 KBE B. cereus / ml) b

Bei Raucharoma sehen wir eine kleine Differenz zur EU, da die gewählte

Bezeichnung in der Schweiz so verstanden werden könnte,

dass die genauere Bezeichnung des Aromas den Begriff „Raucharoma / Raucharomen“ ersetzen kann. Gemäss Anhang 7 Teil D Ziffer 1 der LMIV ist die korrekte Bezeichnung aber „Raucharoma / Raucharomen“ oder aber „Raucharomen aus xy“.

b. bei Raucharoma / Raucharomen: mit „Raucharoma / Raucharomen“ oder mit „Raucharoma

/ Raucharomen“ ergänzt mit einer genaueren

Bezeichnung oder Beschreibung des Aromas

(z.B. Raucharoma aus Buchenholz).

Migros Art. 6 Abs.

8bis lit. b

Bei der Definition des Begriffs „natürlich“ bei Aromen besteht eine kleine Differenz zur EU.

Der Begriff «natürlich» darf zur Bezeichnung

eines Aromas nur verwendet werden, wenn der

Aromabestandteil ausschliesslich Aromaextrakte

und / oder natürliche Aromastoffe enthält.

Fédération Romande des Generelle Les infections aux campylobacters sont un problème important pour

Consommateurs FRC Bemerkungen les consommateurs, surtout pour les plus vulnérables. L‟intention de

combattre le problème des campylobactérioses est donc saluée.

Toutefois pour être efficaces, les adaptations de l‟ordonnance doivent

obligatoirement être couplées à des efforts de prévention au niveau

de l‟élevage et de l‟abattage.

L‟indication des mesures d‟hygiène sur les emballages de volaille est

saluée.