Vorlage
Vernehmlassung 2011/25: Revision im Bereich Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände · 3 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 1Fedlex · Vorlage
Verordnung des EDI über Trink-, Quell- und Mineralwasser
Änderung vom …
Das Eidgenössisches Departement des Innern (EDI)
verordnet:
I
Die Verordnung des EDI vom 23. November 20051 über Trink-, Quell- und Mineralwasser wird wie folgt geändert:
Art. 3 Abs. 2 Einleitungssatz und Bst. b
2Genusstauglich ist Trinkwasser, wenn es an der Stelle, an der es zum Gebrauch zur Verfügung steht:
b. die in der Fremd- und Inhaltsstoffverordnung vom 26. Juni 19952 für Trinkwasser festgesetzten Kriterien erfüllt; und
Art. 5
1Wer über eine Wasserversorgungsanlage Trinkwasser an Haushalte und Firmen abgibt, hat diese jährlich mindestens einmal umfassend über die Qualität des Trinkwassers zu informieren.
Art. 6, Titel und Abs. 1 und 3
Anlagen, Mittel, Verfahren und Analysen für Trinkwasser
1Eine Wasserversorgungsanlage ist eine Anlage zur Fassung oder Aufbereitung, zum Transport, zur Speicherung oder Verteilung von Trinkwasser.
3Anlagen, Apparate und Einrichtungen zur Wasserversorgung müssen nach den anerkannten Regeln der Technik eingerichtet, betrieben, erweitert oder abgeändert werden. Die Inhaberin oder der Inhaber ist verpflichtet, sie durch entsprechend ausgebildete Personen regelmässig überwachen und unterhalten zu lassen. Sie oder er führt in bestimmten Abständen eine Analyse des hygienischen Zustands der Wasserressourcen durch; vorbehalten bleiben die Anforderungen an die Grundwasserschutzzonen gemäss Bundesgesetz vom 24. Januar 1991 über den Schutz der Gewässer3.
SR ..........
1 SR 817.022.102
2 SR 817.021.23
3 SR 814.20 2012–......