Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/25: Revision im Bereich Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände · 4 Seiten

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Eidgenössisches Departement des Innern EDI

Bundesamt für Gesundheit BAG

Direktionsbereich Verbraucherschutz

Verordnung des EDI über die Kennzeichnung und Anpreisung von Lebensmitteln (LKV; SR 817.022.21)

Änderung vom …

Erläuterungen

Einleitung

Grundsätzlich wurden diejenigen Änderungen vorgenommen, welche nach Publikation der Verord-

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nung (EU) 1169/2011 bei der Etikettierung zu Handelshemmnissen führen könnten. Namentlich ist dies die Nährwertkennzeichnung. Zudem erfolgen Änderungen zur Deklaration aufgetauter Lebensmittel.

Zu den Änderungen

Art. 2 Abs. 1 Bst. p, 4 und 6

Diese Änderungen erfolgen auf Grund der Verordnung (EU) 1169/2011 und des Verweises auf die Mengenangabeverordnung der Metas, welche nächstens in Kraft tritt.

Absatz 4 bezeichnet diejenigen erforderlichen Angaben, welche auf der Packung oder der Etikette

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zwingend anzubringen sind, wenn die grösste bedruckbare Einzelfläche weniger als 10cm beträgt.

Dies im Gegensatz zum früheren Absatz, welcher die erforderlichen Angaben anführte, auf die verzichtet werden konnte.

Art. 5a Bst. f

In der EU (Verordnung Nr. 1169/2011 Art. 16 Abs. 4) werden die alkoholischen Getränke mit einem Alkoholgehalt > 1.2% explizit von der Kennzeichnung der Zutaten ausgenommen.

bis

Art. 6 Abs. 8 und 8

Die Kennzeichnung von Aromen und die Verwendung des Begriffs «natürlich» wurden gemäss Ver-

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ordnung (EG) Nr. 1334/2008 übernommen.

Wie nach bisherigem Recht müssen Aromen mit «Aroma/Aromen» oder mit einer genaueren Bezeichnung oder einer Beschreibung des Aromas im Sinne von Anhang 3 Ziff. 27 in der Zutatenliste angegeben werden. Neu müssen Raucharomen als solches oder mit einer genaueren Bezeichnung oder einer Beschreibung deklariert werden. Werden Chinin oder Koffein als Aromen eingesetzt, so müssen diese neu mit «Aroma/Aromen» und ihrer genaueren Bezeichnung angegeben werden.

Bei der Verwendung des Begriffs «natürlich» ergeben sich folgende Möglichkeiten:

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Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel (...), ABl. L 304/18 vom 22.11.2011

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Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Aromen und bestimmte Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften zur Verwendung in und auf Lebensmitteln sowie zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1601/91 des Rates, der Verordnungen (EG) Nr. 2232/96 und (EG) Nr. 110/2008 und der Richtlinie 2000/13/EG, ABl. L 354 vom 31.12.2008, S. 34; zuletzt berichtigt ABl. L 105 vom 27.4.2010, S. 115

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