Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2011/25: Revision im Bereich Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände · 3 Seiten
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Département fédéral de l'intérieur DFI
Office fédéral de la santé publique OFSPOffice fédéral de la santé publique OFSP
Unité de direction Protection des consommateursUnité de direction Protection des consommateurs
Verordnung desVerordnung des EDIEDI überüber TrinkTrink-, Quell- und Mineralwasserund Mineralwasser (SR(SR 817.022.1)
Erläuterungen
Einleitung
Die Verordnung über Trink-, Quell, Quell- und Mineralwasser ist am 23. November 2005 in Kraftund Mineralwasser ist am 23. November 2005 in Kraft getreten. Die meisten materiellen Rahmenbedingungen wurden jedoch seit mehr als 10 Jahren nicht mehrDie meisten materiellen Rahmenbedingungen wurden jedoch seit mehr als 10 Jahren nicht mehrDie meisten materiellen Rahmenbedingungen wurden jedoch seit mehr als 10 Jahren nicht mehr revidiert. Es ist daher an der Zeit, gewisse Parameter zu aktualisieren. Dabei wurden folgenderevidiert. Es ist daher an der Zeit, gewisse Parameter zu aktualisieren. Dabei wurden folgenderevidiert. Es ist daher an der Zeit, gewisse Parameter zu aktualisieren. Dabei wurden folgende
Elemente berücksichtigt:
das Auftreten von neuen Problemen idas Auftreten von neuen Problemen insbesondere im Zusammenhang mit den Fortschrittennsbesondere im Zusammenhang mit den Fortschritten beim analytischen Nachweis von Mikroverunreinigungen,beim analytischen Nachweis von Mikroverunreinigungen,
die jüngste wissenschaftliche Entwicklung im Bereich der Humantoxikologie,die jüngste wissenschaftliche Entwicklung im Bereich der Humantoxikologie,die jüngste wissenschaftliche Entwicklung im Bereich der Humantoxikologie,
die Entwicklung der europäischen Anforderungen an Trinkwasser unddie Entwicklung der europäischen Anforderungen an Trinkwasser und
die Umsetzung des Protokolls Wasser und Gesundheit.ung des Protokolls Wasser und Gesundheit.
Im Jahr 2008 hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) ein Treffen mit den Vertreterinnen undIm Jahr 2008 hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) ein Treffen mit den Vertreterinnen undIm Jahr 2008 hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) ein Treffen mit den Vertreterinnen und Vertreter der betroffenen Kreise durchgeführt, um in Erfahrung zu bringen, welche Verbesserungen inVertreter der betroffenen Kreise durchgeführt, um in Erfahrung zu bringen, welche Verbesserungen inVertreter der betroffenen Kreise durchgeführt, um in Erfahrung zu bringen, welche Verbesserungen in der schweizerischen Gesetzgebung über Wasser, das für den menschlichen Konsum bestimmt ist,esetzgebung über Wasser, das für den menschlichen Konsum bestimmt ist,esetzgebung über Wasser, das für den menschlichen Konsum bestimmt ist, vorgenommen werden sollten. Daraus hervorgegangen sind die nachfolgend beschriebenenvorgenommen werden sollten. Daraus hervorgegangen sind die nachfolgend beschriebenenvorgenommen werden sollten. Daraus hervorgegangen sind die nachfolgend beschriebenen
Änderungsvorschläge.
Die Anforderungen an natürliches Mineralwasser und Quellwasser müssen von denDie Anforderungen an natürliches Mineralwasser und Quellwasser müssen von denDie Anforderungen an natürliches Mineralwasser und Quellwasser müssen von den Anforderungen an Trinkwasser unterschieden werden. Um Handelshemmnisse zu verhindern, müssen dieTrinkwasser unterschieden werden. Um Handelshemmnisse zu verhindern, müssen dieTrinkwasser unterschieden werden. Um Handelshemmnisse zu verhindern, müssen die
Anforderungen der europäischen Gesetzgebung, namentlich der Richtlinien 2003/40/EG undAnforderungen der europäischen Gesetzgebung, namentlich der Richtlinien 2003/40/EG undAnforderungen der europäischen Gesetzgebung, namentlich der Richtlinien 2003/40/EG und
2009/54/EG über natürliches Mineralwasser und Quellwasser vollständig in2009/54/EG über natürliches Mineralwasser und Quellwasser vollständig in die schweizerischedie schweizerische Lebensmittelgesetzgebung übernommen werden.Lebensmittelgesetzgebung übernommen werden.
Die Auswirkungen, die das Inkrafttreten des revidierten Lebensmittelgesetzes haben wird, wurdeDie Auswirkungen, die das Inkrafttreten des revidierten Lebensmittelgesetzes haben wird, wurdeDie Auswirkungen, die das Inkrafttreten des revidierten Lebensmittelgesetzes haben wird, wurde bei dieser Revision nicht berücksichtigt. Durch die Einstufung des Duschdieser Revision nicht berücksichtigt. Durch die Einstufung des Dusch- und Badewassers alsund Badewassers als
Gebrauchsgegenstand wird es später möglich sein, neue Verordnungen oder Anforderungen an dasGebrauchsgegenstand wird es später möglich sein, neue Verordnungen oder Anforderungen an dasGebrauchsgegenstand wird es später möglich sein, neue Verordnungen oder Anforderungen an das Schwimmbad- und Duschwasser zu erarbeiten.und Duschwasser zu erarbeiten.
Die Qualitätskriterien für Badewasser (Seen und Flüsse) werden in einer separaten Empfehlung desfür Badewasser (Seen und Flüsse) werden in einer separaten Empfehlung desfür Badewasser (Seen und Flüsse) werden in einer separaten Empfehlung des BAFU gestützt auf die Richtlinie 2006/7/EG behandelt werden. Diese Empfehlung, deren ErarbeitungBAFU gestützt auf die Richtlinie 2006/7/EG behandelt werden. Diese Empfehlung, deren ErarbeitungBAFU gestützt auf die Richtlinie 2006/7/EG behandelt werden. Diese Empfehlung, deren Erarbeitung demnächst abgeschlossen sein wird, wird die geltenden Empfehlungen des BAG von 1991 edemnächst abgeschlossen sein wird, wird die geltenden Empfehlungen des BAG von 1991 edemnächst abgeschlossen sein wird, wird die geltenden Empfehlungen des BAG von 1991 ersetzen, da sich in der Lebensmittelgesetzgebung keine entsprechende gesetzliche Grundlage findet.da sich in der Lebensmittelgesetzgebung keine entsprechende gesetzliche Grundlage findet.da sich in der Lebensmittelgesetzgebung keine entsprechende gesetzliche Grundlage findet.
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