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Vernehmlassung 2011/25: Revision im Bereich Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände · 22 Seiten
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Verordnung des EDI über Speiseöl, Speisefett und daraus hergestellte Erzeugnisse
Änderung vom ….
Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI)
verordnet:
I
Die Verordnung des EDI vom 23. November 20051 über Speiseöl, Speisefett und daraus hergestellte Erzeugnisse wird wie folgt geändert:
Art. 1 Abs. 1 Bst. g
1Diese Verordnung umschreibt die folgenden Lebensmittel, legt die Anforderungen an sie sowie an die daraus hergestellten Erzeugnisse fest und regelt deren besondere Kennzeichnung:
g. neuartige Speiseöle und Speisefette.
Art. 2 Sachüberschrift und Abs. 2
Definitionen
2Für Olivenöl gelten folgende Kategorien:
a. native Olivenöle: aus der Frucht des Ölbaums gewonnen. Zu seiner Gewinnung sind ausschliesslich mechanische oder sonstige physikalische Verfahren unter Bedingungen, die nicht zu einer Verschlechterung des Öls führen, anwendbar. Zur Reinigung und Abtrennung sind Waschen, Dekantieren, Zentrifugieren und Filtrieren zugelassen. Öle, die mittels Lösungsmitteln, chemischen oder biochemischen Hilfsmitteln oder durch Wiederveresterungsverfahren gewonnen wurden, sowie jede Mischung mit Ölen anderer Art gelten nicht als native Olivenöle. Natives Olivenöl wird in folgende Güteklassen eingeteilt:
1. natives Olivenöl extra;
2. natives Olivenöl;
3. Lampantöl.
1 SR 817.022.105 2012-