Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/25: Revision im Bereich Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände · 6 Seiten

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Eidgenössisches Departement des Innern EDI

Bundesamt für Gesundheit BAG

Direktionsbereich Verbraucherschutz

Erläuterungen zur Totalrevision der Verordnung über alkoholische Getränke (SR 817.022.110)

Allgemeine Erläuterungen

Seit dem 29. April 2008 besteht in der Europäischen Union (EU) eine neue Verordnung über die

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gemeinsame Marktorganisation für Wein . Sie hebt die Verordnung (EG) 1493/1999 auf und führt in diesem Bereich neue Bestimmungen ein, insbesondere in Bezug auf die Kennzeichnung und die önologischen Verfahren. Im Rahmen der bilateralen Abkommen I hatten sich die schweizerischen und die europäischen Behörden für die Gleichwertigkeit ihrer Gesetzgebung im Sektor der Weinbauerzeugnisse ausgesprochen (Anhang 7 des Agrarabkommens). Diese anerkannte Gleichwertigkeit, die mit den Grundsätzen der Nichtdiskriminierung und der Gegenseitigkeit verbunden ist, hat zu einer Vereinfachung des Handels zwischen den beiden Parteien geführt. Sie beruht jedoch auf den Rechtsvorschriften, die vor der Annahme der neuen europäischen Verordnung in Kraft waren. Um gleichwertige Vorschriften zwischen dem europäischen und dem schweizerischen Weinmarkt beizubehalten, wird daher vorgeschlagen, die Verordnung über alkoholische Getränke unter Berücksichtigung der neuen Verordnung (EG) Nr. 479/2008 zu revidieren. Allerdings wurden nicht alle Anforderungen übernommen, die in den oben genannten Verordnungen enthalten sind, sondern nur jene, die auf die Besonderheiten der schweizerischen Weinproduktion abgestimmt sind. Nicht übernommen wurden zum Beispiel die Regeln für den Verschnitt, die in der EU strenger sind, da diese angesichts des stark aufgesplitterten schweizerischen Produktionsgebiets nicht angemessen sind. Diese Revision ermöglicht es uns, unseren internationalen Verpflichtungen nachzukommen und künftig über eine Gesetzgebung zu verfügen, die jener der EU gleichwertig ist und gleichzeitig bestimmte Besonderheiten bewahrt.

Bei dieser Gelegenheit soll zudem jener Teil der Verordnung, der sich auf Spirituosen bezieht, an die neuen Regeln im Zusammenhang mit der Definition, der Bezeichnung, der Aufmachung und dem Schutz der geografischen Angaben von Spirituosen angepasst werden, die in der Verordnung (EG) Nr. 110/2008 festgelegt sind.

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Verordnung (EG) Nr. 479/2008 des Rates vom 29. April 2008 über die gemeinsame Marktorganisation für Wein, die in der Folge in die Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung über die einheitliche GMO) einbezogen wird.

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