Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/25: Revision im Bereich Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände · 696 Seiten
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fe/Sub¬stanzen aufgeführt (wie Betain und Glucomannan). Sind die Anhang 14 ist unter Berücksichtigung von Anhang 8 LKV und Art. 5c neu aufgeführten Stoffe bei Nahrungsergänzungsmitteln und Ergän- Verordnung des EDI über Speiseöl, Speisefett und daraus hergezungsnahrung erlaubt, so sollten die Verbindungen / Rohstoffquellen stellte Erzeugnisse zu aktualisieren / ergänzen.
dieser Stoffe von der Logik her ebenfalls im Anhang 14 unter Kate-
gorie 4 erfasst werden.
Allenfalls Stearidonsäure (STA) separat aufführen aufgrund von Art.
5c der Verordnung des EDI über Speiseöl, Speisefett und daraus
hergestellte Erzeugnisse.
Einleitungssatz betreffend Fettsäuren streichen.
Einleitungssatz und Kategorie 4 hinsichtlich Fettsäuren
Der Einleitungssatz wird in Frage gestellt (u.a. Vollständigkeit). Er ist Kategorie 4: Sonstige
mehr verwirrend als klärend. Der Satz ist unseres Erachtens zudem Ergänzung bei DHA, EPA und Omega-3-Fettsäuren mit nicht nötig, weil unter "Kategorie 4: Sonstige" bei DHA, EPA und "… aus Speiseölen und neuartigen Speiseölen gemäss der Verord-Omega-3-Fettsäuren jeweils auf die Speiseöle der Verordnung des nung des EDI vom 23. Novem-ber 2005 über Speiseöl, Speisefett EDI über Speiseöl, Speisefett und daraus hergestellte Erzeugnisse und daraus her-gestellte Erzeugnisse ".
verwiesen wird. Durch die Verweise sind auch die Anforderungen
der entsprechenden Öle eingeschlossen.
Der bei DHA, EPA und den Omega-3-Fettsäuren aufgeführte Ver- Kategorie 2: Mineralstoffe
weis ist unvollständig und sollte entsprechend ergänzt werden mit Überall Kalium mit "u" schreiben.
"neuartigen Speiseölen". Die neuartigen Speiseöle werden im Artikel
1 und im Abschnitt 2a der Verordnung des EDI über Speiseöl, Spei-
sefett und daraus her-gestellte Erzeugnisse neu separat erfasst. Kategorie 4: Sonstige – Reihenfolge
Alle Substanzen durchgehend nach Alphabet aufführen.
Kategorie 2: Mineralstoffe
Bei mehreren Salzen wird Kalium ohne "u" geschrieben.
Kategorie 4: Beta-Glucan
Kategorie 4: Sonstige – Reihenfolge Ergänzungsvorschlag: "Beta-Glucan aus Hafer oder Gerste" Die Substanzen werden bisher in alphabetischer Reihenfolge aufge-
führt. Die neu aufgenommenen Stoffe werden nun am Schluss an-
gegeben. Auch bei den neu aufgeführten Substanzen ist die alpha-
betische Reihenfolge zu beachten.
Kategorie 4: Beta-Glucan aus Hafer
Bei den gesundheitsbezogenen Angaben in Anhang 8 LKV steht
Beta-Glucan aus Hafer und Gerste. In diesem Anhang wird bei Beta-
Glucan nur Hafer als Rohstoffquelle angegeben. Sollte die Rohstoff-
quelle nicht mit Anhang 8 LKV korrespondieren?
Chancellerie d’Etat du übrige 22:
Canton de Vaud
L’al. 3 indique que seuls les produits listés à l’annexe 13 peuvent
être utilisés dans les compléments alimentaires, alors que l’al. 6
indique que les complexes nutritifs listés à l’annexe 14 peuvent être
utilisés. Ces deux listes n’étant pas équivalentes, une confusion en
résulte. Par exemple, les acides aminés figurent dans l’annexe 14
mais pas dans l’annexe 13. Ces deux listes devraient être adaptées
afin de les faire correspondre.