Rapport sur les résultats

Consultation 2011/25: Révisions dans le domaine des denrées alimentaires et des objets usuels · 696 pages

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mal in der Einzahl. Dies kann nicht nachvollzogen werden.

Landeskanzlei des Kan- übrige Anhang 14:

tons Basel-Landschaft Vollständigkeit Liste Änderungsvorschläge:

Im ab 1.1.2013 geltenden Anhang 8 LKV werden neue Nährstof-

fe/Sub¬stanzen aufgeführt (wie Betain und Glucomannan). Sind die Anhang 14 ist unter Berücksichtigung von Anhang 8 LKV und Art. 5c neu aufgeführten Stoffe bei Nahrungsergänzungsmitteln und Ergän- Verordnung des EDI über Speiseöl, Speisefett und daraus hergezungsnahrung erlaubt, so sollten die Verbindungen / Rohstoffquellen stellte Erzeugnisse zu aktualisieren / ergänzen.

dieser Stoffe von der Logik her ebenfalls im Anhang 14 unter Kate-

gorie 4 erfasst werden.

Allenfalls Stearidonsäure (STA) separat aufführen aufgrund von Art.

5c der Verordnung des EDI über Speiseöl, Speisefett und daraus

hergestellte Erzeugnisse.

Einleitungssatz betreffend Fettsäuren streichen.

Einleitungssatz und Kategorie 4 hinsichtlich Fettsäuren

Der Einleitungssatz wird in Frage gestellt (u.a. Vollständigkeit). Er ist Kategorie 4: Sonstige

mehr verwirrend als klärend. Der Satz ist unseres Erachtens zudem Ergänzung bei DHA, EPA und Omega-3-Fettsäuren mit nicht nötig, weil unter "Kategorie 4: Sonstige" bei DHA, EPA und "… aus Speiseölen und neuartigen Speiseölen gemäss der Verord-Omega-3-Fettsäuren jeweils auf die Speiseöle der Verordnung des nung des EDI vom 23. Novem-ber 2005 über Speiseöl, Speisefett EDI über Speiseöl, Speisefett und daraus hergestellte Erzeugnisse und daraus her-gestellte Erzeugnisse ".

verwiesen wird. Durch die Verweise sind auch die Anforderungen

der entsprechenden Öle eingeschlossen.

Der bei DHA, EPA und den Omega-3-Fettsäuren aufgeführte Ver- Kategorie 2: Mineralstoffe

weis ist unvollständig und sollte entsprechend ergänzt werden mit Überall Kalium mit "u" schreiben.

"neuartigen Speiseölen". Die neuartigen Speiseöle werden im Artikel

1 und im Abschnitt 2a der Verordnung des EDI über Speiseöl, Spei-

sefett und daraus her-gestellte Erzeugnisse neu separat erfasst. Kategorie 4: Sonstige – Reihenfolge

Alle Substanzen durchgehend nach Alphabet aufführen.

Kategorie 2: Mineralstoffe

Bei mehreren Salzen wird Kalium ohne "u" geschrieben.

Kategorie 4: Beta-Glucan

Kategorie 4: Sonstige – Reihenfolge Ergänzungsvorschlag: "Beta-Glucan aus Hafer oder Gerste" Die Substanzen werden bisher in alphabetischer Reihenfolge aufge-

führt. Die neu aufgenommenen Stoffe werden nun am Schluss an-

gegeben. Auch bei den neu aufgeführten Substanzen ist die alpha-

betische Reihenfolge zu beachten.

Kategorie 4: Beta-Glucan aus Hafer

Bei den gesundheitsbezogenen Angaben in Anhang 8 LKV steht

Beta-Glucan aus Hafer und Gerste. In diesem Anhang wird bei Beta-

Glucan nur Hafer als Rohstoffquelle angegeben. Sollte die Rohstoff-

quelle nicht mit Anhang 8 LKV korrespondieren?

Chancellerie d’Etat du übrige 22:

Canton de Vaud

L’al. 3 indique que seuls les produits listés à l’annexe 13 peuvent

être utilisés dans les compléments alimentaires, alors que l’al. 6

indique que les complexes nutritifs listés à l’annexe 14 peuvent être