Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/25: Revision im Bereich Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände · 696 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 382Fedlex · Ergebnisbericht

Nahrungsergänzungsmittel) festgelegt. Von der Logik her müsste

deshalb unter Fettsäuren auch die Stearidonsäure (STA, n-3) erfasst Einleitungssatz:

werden. Satz nicht oberhalb der Tabelle, sondern direkt unter Abschnitt

"andere Nährstoffe" aufführen. Verständlichere Formulierung wie: Einleitungssatz "Anmerkung: Zur Anreicherung von Lebensmitteln mit spezifischen Der Einleitungssatz hinsichtlich der empfohlenen Tagesdosen spezi- Fettsäuren gelten bei der Verwendung von neuartigen Speiseölen fischer Fettsäuren ist nicht verständlich. Nur mit Hilfe der separaten nach Artikel 5a, 5b und 5g der Verordnung des EDI vom 23. Novem-Erläuterung wird klar, was gemeint sein soll. Der Satz ist unbedingt ber 2005 über Speiseöl, Speisefett und daraus hergestellte Erzeugverständlicher zu formulieren. nisse die Verwendungszwecke und Höchstmengen gemäss deren Zudem ist es angebrachter, wenn der Satz in der Tabelle direkt beim Anhängen 3, 4 und 9".

Abschnitt "andere Nährstoffe" integriert wird, da dort die spezifischen Angaben bezüglich Vollständigkeit überprüfen und allenfalls ergän-Fettsäuren aufgeführt werden und sich die Angaben darauf bezie- zen (wie Artikel 5c, Anhang 5).

hen.

Abschnitt "andere Nährstoffe" - Abkürzungen

- "Summe von Eicosapentaensäure und Docosahexaensäure (EPA + DHA) (langkettige n-3)"

- Katechine, Epigallocatechingallat (EGCG)"

Abschnitt "andere Nährstoffe" – Angabe Abkürzungen

Meistens werden in der Tabelle die Stoffnamen und danach in

Klammer allfällige Abkürzungen aufgeführt. Davon ausgenommen

sind EPA, DHA sowie EGCG. Dort werden direkt in der Tabelle nur

die Abkürzungen angegeben und als Fussnote die Stoffnamen. Die

Art der Angabe sollte einheitlich sein. In diesem Sinne sollten die

Stoffnamen in der Tabelle ausgeschrieben und in Klammer direkt die Warnhinweis EGCG

Abkürzungen aufgeführt werden (analog EPA und DHA im Anhang 1 "Nicht auf nüchternen Magen, nicht bei strikter, kalorienarmer Ernähder Verordnung des EDI über den Zusatz essenzieller oder physio- rung und nicht gleichzeitig mit anderen Produkten auf Basis von logisch nützlicher Stoffe zu Lebensmitteln). Grüntee einnehmen."

Auf diese Weise wird die Übersicht insgesamt erhöht. Zudem stehen

bei den Fussnoten nur noch die vorzunehmenden Warnhinweise, Begriff "Warnhinweis"

was ebenfalls zur Übersichtlichkeit beiträgt. Überall den Begriff in der Einzahl schreiben.

Warnhinweis bei EGCG

Produkte mit EGCG dürfen nicht bei strikter, kalorienarmer Ernäh-

rung eingenommen werden. Dies geht aus dem Warnhinweis zu

wenig klar hervor. Durch das Einführen des Wortes "nicht" wird der

Warnhinweis verständlicher.

Warnhinweis(e) - Wortlaut

Der Begriff "Warnhinweis" steht manchmal in der Mehrzahl, manch-

mal in der Einzahl. Dies kann nicht nachvollzogen werden.

Staatskanzlei des Kantons II.1 Vollständigkeit Liste

Im ab 1.1.2013 geltenden Anhang 8 LKV werden neue Nährstof- Änderungsvorschläge: