Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/25: Revision im Bereich Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände · 696 Seiten

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miker der Schweiz (VKCS) fe/Sub¬stanzen aufgeführt (wie Betain und Glucomannan). Sind die

neu aufgeführten Stoffe bei Nahrungsergänzungsmitteln und Ergän- Anhang 14 ist unter Berücksichtigung von Anhang 8 LKV und Art. 5c zungsnahrung erlaubt, so sollten die Verbindungen / Rohstoffquellen Verordnung des EDI über Speiseöl, Speisefett und daraus hergedieser Stoffe von der Logik her ebenfalls im Anhang 14 unter Kate- stellte Erzeugnisse zu aktualisieren / ergänzen.

gorie 4 erfasst werden.

Allenfalls Stearidonsäure (STA) separat aufführen aufgrund von Art.

5c der Verordnung des EDI über Speiseöl, Speisefett und daraus

hergestellte Erzeugnisse.

Einleitungssatz und Kategorie 4 hinsichtlich Fettsäuren Einleitungssatz betreffend Fettsäuren streichen.

Der Einleitungssatz wird in Frage gestellt (u.a. Vollständigkeit). Er ist

mehr verwirrend als klärend. Der Satz ist unseres Erachtens zudem Kategorie 4: Sonstige

nicht nötig, weil unter "Kategorie 4: Sonstige" bei DHA, EPA und Ergänzung bei DHA, EPA und Omega-3-Fettsäuren mit

Omega-3-Fettsäuren jeweils auf die Speiseöle der Verordnung des "… aus Speiseölen und neuartigen Speiseölen gemäss der Verord-EDI über Speiseöl, Speisefett und daraus hergestellte Erzeugnisse nung des EDI vom 23. Novem-ber 2005 über Speiseöl, Speisefett verwiesen wird. Durch die Verweise sind auch die Anforderungen und daraus her-gestellte Erzeugnisse ".

der entsprechenden Öle eingeschlossen.

Der bei DHA, EPA und den Omega-3-Fettsäuren aufgeführte Ver-

weis ist unvollständig und sollte entsprechend ergänzt werden mit Kategorie 2: Mineralstoffe

"neuartigen Speiseölen". Die neuartigen Speiseöle werden im Artikel Überall Kalium mit "u" schreiben.

1 und im Abschnitt 2a der Verordnung des EDI über Speiseöl, Spei-

sefett und daraus her-gestellte Erzeugnisse neu separat erfasst.

Kategorie 4: Sonstige – Reihenfolge

Kategorie 2: Mineralstoffe Alle Substanzen durchgehend nach Alphabet aufführen.

Bei mehreren Salzen wird Kalium ohne "u" geschrieben.

Kategorie 4: Sonstige – Reihenfolge Kategorie 4: Beta-Glucan

Die Substanzen werden bisher in alphabetischer Reihenfolge aufge- Ergänzungsvorschlag: "Beta-Glucan aus Hafer oder Gerste"

führt. Die neu aufgenommenen Stoffe werden nun am Schluss an-

gegeben. Auch bei den neu aufgeführten Substanzen ist die alpha-

betische Reihenfolge zu beachten.

Kategorie 4: Beta-Glucan aus Hafer

Bei den gesundheitsbezogenen Angaben in Anhang 8 LKV steht

Beta-Glucan aus Hafer und Gerste. In diesem Anhang wird bei Beta-

Glucan nur Hafer als Rohstoffquelle angegeben. Sollte die Rohstoff-

quelle nicht mit Anhang 8 LKV korrespondieren?

Chancellerie d’Etat du Generelle Selon la lettre b, des phytostérols, esters de phytostérol, Si l’adjonction n'est pas possible à tous les produits laitiers, il faut Canton du Valais Bemerkungen phytostanols ou esters de phytostanol peuvent être ajoutés aux formuler plus clairement la notion de "produit laitier"

produits laitiers. Cette notion n’est pas claire. La notion de "produit

laitier" n'est nulle part définie dans le droit alimentaire. Après

autorisation de l’OFSP, de la phytostérine a seulement été ajoutée à

ce jour à des yaourts à boire. Est-ce l’intention du législateur

d’autoriser ces adjonctions à tous les produits laitiers ? Nous le

remettons en question.