Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/25: Revision im Bereich Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände · 696 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 535Fedlex · Ergebnisbericht
VITISWISS, Fédération 2.1 Ce n'est pas pratique lorsque des notions et des définitions doivent être Des renvois grâce à des liens hypertexte dans les textes suisse pour la production vérifiées dans la législation européenne juridiques suisses (version en ligne) seraient plus accessibles. écologique en viticulture
Landeskanzlei des Kan- 2.3 Die Verweise auf die EU-Verordnungen sind falsch. Definitionen soweit als möglich in die Verordnungen integrieren tons Basel-Landschaft (beispielsweise in Anhängen).
Es ist zudem nicht praktisch, wenn Begriffe und Definitionen in der euro-
päischen Gesetzgebung nachgeschaut werden müssen. Verweise auf EU-Verordnungen sollten richtig sein:
Wie "Anhang III Teil IIIa Punkte 1-12 der Verord-nung…".
Für den Interessierten in der Praxis ist es schwierig und mühsam, das
korrekte Dokument mit dem korrekten Anhang zu finden. Zudem wird die Mindestens der Internetlink zu den aktuellen EU-Verordnungen Lesbarkeit solcher Formulierungen enorm erschwert. Vom Standpunkt sollte direkt in den Verordnungstext (Onlineversion) aufgenomder Verständlichkeit und Klarheit ist es wünschenswert, die zitierten men werden.
Texte in die Verordnungen zu integrieren.
Staatskanzlei des Kantons 2.3 Die Verweise auf die EU-Verordnungen sind falsch. Definitionen soweit als möglich in die Verordnungen integrieren Luzern (beispielsweise in Anhängen).
Es ist zudem nicht praktisch, wenn Begriffe und Definitionen in der euro-
päischen Gesetzgebung nachgeschaut werden müssen. Verweise auf EU-Verordnungen sollten richtig sein:
Wie "Anhang III Teil IIIa Punkte 1-12 der Verord-nung…".
Für den Interessierten in der Praxis ist es schwierig und mühsam, das
korrekte Dokument mit dem korrekten Anhang zu finden. Zudem wird die Mindestens der Internetlink zu den aktuellen EU-Verordnungen Lesbarkeit solcher Formulierungen enorm erschwert. Vom Standpunkt sollte direkt in den Verordnungstext (Onlineversion) aufgenomder Verständlichkeit und Klarheit ist es wünschenswert, die zitierten men werden.
Texte in die Verordnungen zu integrieren.
Regierungskanzlei des 2.3 Die Verweise auf die EU-Verordnungen sind falsch. Ersatz der Verweise durch die Integration von Definitionen in die Kantons Glarus Verordnung (beispielsweise in Anhang).
Staatskanzlei des Kantons 2.3 Der Verweis auf die Verordnung der Europäischen Union ist falsch. Er ... ist Anhang III Teil IIIa Punkte 1-12 der Verordnung …
Thurgau sollte lauten: ... ist Anhang III Teil IIIa Punkte 1-12 der Verordnung …
Verband der Kantonsche- 2.3 Die Verweise auf die EU-Verordnungen sind falsch. Definitionen soweit als möglich in die Verordnungen integrieren miker der Schweiz (VKCS) (beispielsweise in Anhängen).
Es ist zudem nicht praktisch, wenn Begriffe und Definitionen in der euro-
päischen Gesetzgebung nachgeschaut werden müssen. Verweise auf EU-Verordnungen sollten richtig sein:
Wie "Anhang III Teil IIIa Punkte 1-12 der Verord-nung…".
Für den Interessierten in der Praxis ist es schwierig und mühsam, das
korrekte Dokument mit dem korrekten Anhang zu finden. Zudem wird die Mindestens der Internetlink zu den aktuellen EU-Verordnungen Lesbarkeit solcher Formulierungen enorm erschwert. Vom Standpunkt sollte direkt in den Verordnungstext (Onlineversion) aufgenomder Verständlichkeit und Klarheit ist es wünschenswert, die zitierten men werden.
Texte in die Verordnungen zu integrieren.
Chancellerie d’Etat du 2.3 Ce n'est pas pratique lorsque des notions et des définitions doivent être Des renvois grâce à des liens hypertextes dans les textes