Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/25: Revision im Bereich Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände · 696 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 600Fedlex · Ergebnisbericht
band zweig handelt, ist diese Bestimmung beizubehalten
Schweizerischer Obstver- 4.1 Die Branche begrüsst das Zuckerungsverbot
band
Staatskanzlei des Kantons 4.1 Die aktuelle Bestimmung "d. Die Zugabe von Kohlendioxid ist er- Aktuelle Bestimmung nach wie vor aufführen (Art. 4 Abs. 1 Bst. d): Solothurn laubt" wurde im Revisionsvorschlag nicht mehr erwähnt. Da diese "Die Zugabe von Kohlendioxid ist erlaubt."
Angabe nach wie vor Gültigkeit hat, sollte sie weiterhin aufgeführt
werden. Unter dem Gesichtspunkt EU-Konformität spielt diese Die Angabe würde beispielsweise vor dem vorgesehenen Art. 4 Angabe keine Rolle. Abs. 1 Bst. e passen.
Generell trägt das Aufführen dieser Angabe zum besseren Ver-
ständnis bei. Auch bei anderen Getränkegruppen steht diese Be-
stimmung unter Anfor¬derungen. Das Aufführen der Angaben sollte
einheitlich gehandhabt werden.
Staatskanzlei des Kantons 4.1 Um Widersprüchlichkeiten mit der Schweizer Gesetzgebung zu Tomatensaft/-konzentrat unter Gemüsäften/Gemü-sesaftkonzentrat Solothurn vermeiden, sollte Tomatensaft weiterhin als Gemüsesaft eingestuft beibehalten.
werden können. Begründung siehe unter allgemeinen Bemerkun- In diesem Sinne auf Art. 4 Abs. 1 Bst. l verzichten. Der Inhalt dieser gen. Wir empfehlen deshalb, die Bestimmung ersatzlos zu strei- Bestimmung ist bereits unter Art. 30 erfasst.
chen. Die Anforderungen sind unter Art. 30 bereits erfasst. Abklären, ob das Beibehalten dieser Einteilung in der EU wirklich zu Es wird in Frage gestellt, dass das Beibehalten dieser Einteilung zu Problemen führen kann (beispielsweise FIV).
Problemen in der EU führt. Bisher sind uns keine Fälle dazu be-
kannt.
Schweiz. Bauernverband 4.2 Die Definition des verdünnten Fruchtsaftes muss beibehalten wer- c. Bei verdünntem Fruchtsaft muss der Fruchtsaftanteil im Ender-(SBV) den. Auch hier besteht eine Tradition bei den verdünnten Säften. zeugnis mindestens 50 Massenprozent betragen.
Zudem entsteht kein Konflikt mit der Deklaration bei den Tafelge- d. Im Übrigen gelten die Bestimmungen von Absatz 1 sinngemäss. tränken.
Staatskanzlei des Kantons 4.2 Es werden nicht die gleichen Zutaten gefordert wie in der RL Änderung von Art. 4 Abs. 2 lit. b:
Zürich 2012/12/EU. Der Wortlaut sollte in Übereinstimmung gebracht “Fruchteigenes Restaurationsaroma, Fruchtfleich und Zellen, die
werden. mit geeigneten physikalischen Verfahren aus derselben Fruchtart gewonnen wurden, dürfen im konzentrierten Fruchtsaft wiederhergestellt werden.”
Staatskanzlei des Kantons 4.2 Es werden nicht die gleichen Zutaten gefordert wie in der RL “fruchteigenes Restaurationsaroma, Fruchtfleisch und Zellen, dür-Bern 2012/12/EU. Der Wortlaut sollte in Übereinstimmung gebracht fen …”
werden.
Stiftung für Konsumenten- 4.2 Exigences pour les jus de fruits concentrés, redilués La qualité « La mention «Jus de fruits sans sucres ajoutés, à partir du 28 schutz SKS organoleptique est primordiale pour les consommateurs. L‟arôme octobre, plus aucun jus de fruits ne contient de sucres ajoutés» doit
du jus concentré et redilué doit correspondre à celui du produitde peut figurer dans le même champ visuel que la dénomination base auquel s‟attendent les consommateurs. La restitution spécifique sur l'étiquette de jus de fruits, de jus de fruits à base de obligatoire de l‟arôme est essentielle afin que le produit remplisse concentrés, de jus de fruits concentrés, de jus de fruits obtenus par les attentes des consommateurs. Maintenir cette mention de