Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/46: Teilrevisionen der Asylverordnung 2 (AsylV 2) und 3 (AsylV 3), der Verordnung über die Integration von Ausländern (VIntA) und der Verordnung über den Vollzug der Weg- und Ausweisung ausländischer Personen (VVWA) · 33 Seiten
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d) Faktor W AR, BS, FR, GE, GR, JU, LU, NE, OW, SG, SH, SO, UR, VD, ZH, SODK, VKM, FDP,
Caritas, chgemeinden, CP, SFH: begrüssen die Streichung des Faktors W.
e) Anreiz Integration Arbeitsmarkt AG, AI, AR, FR, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, UR, VS, FDP, SP, SVP, SODK,
chgemeinden, EKM, TS, Sosf, UNHCR, VKM: begrüssen den finanziellen Anreiz für die Arbeitsmarktintegration.
BE, Caritas, FIMM, SFH, SSV: lehnen die Priorisierung der Förderung der Erwerbsintegration ab, da sie keine nachhaltige Integration der betroffenen Personen, sondern nur eine rasche Integration in den Arbeitsmarkt bezweckt. Die Integration in den Arbeitsmarkt hängt zudem von vielen externen Faktoren ab, die die Kantone tendenziell nicht beeinflussen können.
AG, SGB: sind der Meinung dass die Wirtschaftslage (AG) bzw. die spezielle Situation auf dem Arbeitsmarkt für Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen und nicht ein Anreizsystem darüber entscheidet, ob Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen eine Stelle finden.
SP, UNHCR, Caritas, Sosf, FIMM: schlagen vor, dass die Aslysuchenden im Erwerbsalter auch vom neuen Anreizsystem (Integration in den Arbeitsmarkt) profitieren sollten, damit auch ihre Integration besser und schneller vorangeht.
Caritas, FIMM, SFH: sehen die vorgesehene Verknüpfung der Subventinonsbeiträge für die Sozialhilfe mit der Integrationsförderung als problematisch an. Caritas und FIMM schlagen stattdessen eine einmalige Erwerbspauschale pro neu erwerbstätige Person als Anreiz für die Kantone vor.
SGV: sagt, dass die vorgeschlagenen Massnahmen keine Verpflichtung der Arbeitgeber zur Beschäftigung von Asylsuchenden und keine Konkurrenzierung der einheimischen Arbeitskräfte durch Asylsuchende beinhalten dürfen.
f) Allgemeine Bemerkungen zum Finanzierungssystem
FIMM, SGB, SFH, Sosf, SSV: sehen das neue Finanzierungsmodell als (zu) kompliziert an.
BE, NE, ZG, Caritas, FIMM, Sosf, SGB, SSV, SFH: lehnen die Senkung der
Globalpauschale ab.
g) Inkraft treten der Änderungen
SODK: sieht die Inkraftsetzung des neuen Finanzierungssystems auf den Beginn eines Kalenderjahres als zwingend an.
h) Überprüfung
OW, UR, CP, SRK, SGV: schlagen vor, dass das neue Finanzierungssystem spätestens nach 3 - 5 Jahren evaluiert und falls nötig angepasst werden soll.
SG: schlägt vor, dass der Deckungsgrad der Globalpauschalen durch die Einführung eines Controllings laufend überprüft wird.
SVP: schlägt vor, dass der Bund das an die Kantone ausgerichtete Gesamtvolumen zur Finanzierung geeigneter Strukturen regelmässig überprüft.
i) Vorschläge ausserhalb der Thematik der Vorlage
ZH: schlägt vor, dass die Subventionierung der Nothilfekosten durch eine Erhöhung der nicht kostendeckenden Nothilfepauschale angepasst werden soll.
SVP: schlägt vor, dass die in der Asylverordnung 2 zurzeit auf 6'000 Franken festgelegte Nothilfepauschale (Art. 28 und 29) an die Kantone im Rahmen dieser Verordnungsänderung gesenkt werden soll, damit die Kantone einen Anreiz erhalten, den Vollzug schneller In die Wege zu leiten.
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