Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/46: Teilrevisionen der Asylverordnung 2 (AsylV 2) und 3 (AsylV 3), der Verordnung über die Integration von Ausländern (VIntA) und der Verordnung über den Vollzug der Weg- und Ausweisung ausländischer Personen (VVWA) · 33 Seiten

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Erziehungsdirektoren / Kaufmännischer Verband Schweiz

Rükkehr- und Kantone Politische Weitere Rükkehrhilfebereich Parteien Organisationen (AsylV2, VVWA)

Einverstanden BE, BS, FR, GE, GL, FDP, SP Caritas, CP, EKM,

GR, JU, LU, NE, NW, FIMM, FMH, IOM,

SG SH, SZ, TI, VD, SFH, SGB, SGV VS, ZG SRK, SSV, TS,

UNHCR, VKM

Grundsätzlich AG, AI, AR, BL, OW, MCR chgemeinden

einverstanden mit SO, TG, UR, ZH

Vorbehalt (insbesondere Reisegeld und Ausreisegeld) Grundlegende SVP Sosf Einwände oder Ablehnung Keine Bemerkungen SODK Expliziter Verzicht auf Schweizerischer

Stellungnahme Arbeitgeberverband /

Schweizerische

Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren / Kaufmännischer Verband Schweiz

1.3.2 Wichtigste Bemerkungen zu der Anpassung des Finanzierungssystems im Sozialhilfebereich

a) Zustimmung GL, GR, NW, OW, TG, UR, VS, MCR, SP, CP, EKM, FMH, SODK, SRK, TS, UNHCR:

begrüssen das neue Finanzierungssystem.

b) Zustimmung unter Vorbehalt der Kostenneutralität / Tauglichkeit AR, BL, BS, LU, SG, SH, SO, SZ, ZH, FDP, SVP, chgemeinden, SGV, SSV: begrüssen

das neue Finanzierungssystem unter dem Vorbehalt der Kostenneutralität, d.h. es darf nicht zu einer Kostenverlagerung vom Bund auf die Kantone führen.

AG, AI, SH, Caritas: begrüssen die Zielsetzung des neuen Finanzierungssystems, bezweifeln jedoch die Tauglichkeit für die Zielerreichung.

c) Ablehnung

TI, ZG, VKM: lehnen das neue Finanzierungssystem ab, da die Berechnungen des BFM betreffend Kostenneutralität der Änderung des Subventionierungssystems sich nicht (schlüssig) nachvollziehen lassen.

BE: lehnt das neue Finanzierungssystem ab, da es keine nachhaltige Integration der betroffenen Personen bringt (materielle Begründung dazu vgl. unter lit. e).

FR, GE, JU, NE, TI, VD: lehnen das neue Finanzierungssystem (GP 1 und/oder 2)2 ab, da es die sozioökonomischen und arbeitsmarktlichen Unterschiede zwischen den Kantonen zu wenig berücksichtigt, die Unterschiede zwischen den Kantonen hinsichtlich Deckungsgrad

2 GP 1 : Globalpauschale für Asylsuchende und vorläufig aufgenommene Personen; GP 2 : Globalpauschale für Flüchtlinge. Seite 5