Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/46: Teilrevisionen der Asylverordnung 2 (AsylV 2) und 3 (AsylV 3), der Verordnung über die Integration von Ausländern (VIntA) und der Verordnung über den Vollzug der Weg- und Ausweisung ausländischer Personen (VVWA) · 33 Seiten

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SFH: Statt eines generellen Ausschlusses mit Ausnahmen nur in Spezialfällen wäre eine umgekehrte Regelung zu bevorzugen: Grundsätzlich ist Rückkehrhilfe auch für Personen aus visumsbefreiten Staaten möglich, ausser wenn dies offensichtlich nicht notwendig oder angemessen wäre. Diese Regelung würde die Verhältnismässigkeit wahren und es genauso ermöglichen, auf Missbrauchsfälle zu reagieren.

Keine Bemerkungen

CP, EKM, FIMM, FMH, SGB, SGV, SODK, Sosf, TS

Vorschläge

IOM: möchte anregen, dass die medizinische Rückkehrhilfe nicht von der Tatsache abhängig gemacht wird, ob ein Asylsuchender aus einem visumsbefreiten Land kommt oder nicht. Medizinische Rückkehrhilfe sollte allen Rückkehrenden, die diese benötigen, gewährt werden.

4. Änderung der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern (VIntA)

4.1 Artikel 18 : Integrationspauschale

Art. 18 Abs. 2

Aufgehoben

Zustimmung

Kantone: AG, AI, AR, BL, BS, FR, GE, GL, GR, JU, NE, NW, OW, SH, SO, TG, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH

Parteien: MCR, SP, SVP

Interessierte Kreise: Caritas, chgemeinden, CP, EKM, FIMM (eher zustimmend), SFH, SGV, SODK, Sosf (eher zustimmend), SRK, SSV, TS, UNHCR, VKM

BS, ZH: Die Integrationspauschale sollte erhöht werden, da insbesondere Arbeitsintegrationsprogramme teuer sind.

Ablehnung

Kantone: BE, LU, SG

Parteien: FDP (eher ablehnend)

Interessierte Kreise: SGB

BE, LU, SG, FDP: Die erfolgreiche Integration von vorläufig aufgenommenen Personen und Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt sollte weiterhin entsprechend honoriert werden.

Keine Bemerkungen

SZ, FMH, IOM,

Vorschläge

EKM, Sosf, UNHCR: Angesichts der festgestellten Fehlanreize ist allerdings fraglich, ob die geplante Aufhebung von Artikel 18 Absatz 2 VintA ausreicht, um die diese zu korrigieren, oder ob es nicht weiterer Massnahmen bedürfte.

SGB, Sosf: es sollte eine breiter anglegte Reflexion und Diskussion über tatsächlich integrationsfördernde Massnahmen stattfinden, (SGB) afin de mieux pouvoir valoriser et surtout diffuser les plus efficaces d’entre elles à l’ensemble des cantons.

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