Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/46: Teilrevisionen der Asylverordnung 2 (AsylV 2) und 3 (AsylV 3), der Verordnung über die Integration von Ausländern (VIntA) und der Verordnung über den Vollzug der Weg- und Ausweisung ausländischer Personen (VVWA) · 33 Seiten

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3.2 Artikel 59 : Vergütbare Kosten

Art. 59 Abs. 1 Bst. c und e

1

Der Bund vergütet die Kosten für:

c. die Beförderung des Gepäcks bis zum Betrag von 200 Franken pro erwachsene Person und von 50

Franken pro Kind, höchstens jedoch bis zu einem Betrag von 500 Franken pro Familie;

e. Aufgehoben.

Zustimmung

Kantone: AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH,

Parteien: FDP, MCR, SP

Interessierte Kreise: Caritas, chgemeinden, CP, EKM, FIMM, FMH, IOM, SFH, SGB, SGV, Sosf, SRK, SSV, TS, UNHCR, VKM

Ablehnung

Kantone: GR (eher ablehnend)

Parteien: SVP

GR, SVP: eine mögliche generelle Ausweitung der bestehenden umfangreichen Rückkehrhilfeleistungen, welche bereits nach einem kurzfristigen Aufenthalt in der Schweiz in Anspruch genommen werden können, wird abgelehnt. Die Ausweitung der bestehenden Leistungen wird die Attraktivität der Schweiz als Asyl- bzw. Einwanderungsland zusätzlich steigern, was kontraproduktiv ist. Die heutige Formulierung von Artikel 59 Absatz 1c sowie auch von Artikel 74a Absatz 1 ist deshalb beizubehalten.

Keine Bemerkungen

SODK

3.3 Artikel 59a : Reisegeld

Art. 59a Abs. 2bis(neu)

2bisDas BFM kann Personen, die sich gestützt auf Artikel 75 - 78 AuG in Haft befinden und die sich bereit erklären, selbständig auszureisen, ein Reisegeld von maximal 500 Franken vergüten. Die Vergütung des Reisegeldes erfolgt erst, nachdem ein Ausreisegespräch nach Artikel 59ater stattgefunden hat.

Zustimmung

Kantone: AI, AR, BE (eher zustimmend), BL, BS, FR, GE, GL, GR, JU, LU (eher zustimmend), NE, NW, SG, SH, SZ (eher zustimmend), TI, UR (eher zustimmend), VD, VS, ZG, ZH

Parteien: FDP, MCR, SP

Interessierte Kreise: Caritas, CP, EKM, FIMM, FMH, IOM, SFH, SGB, SGV, SRK, SSV, TS, UNHCR, VKM

BS: begrüsst die vorgeschlagene Regelung zum erweiterten Reisegeld an Personen in Administrativhaft. Die Erfahrungen von Basel-Stadt im Ausschaffungsgefängnis Bässlergut mit dem "Detention Project" des SRK haben gezeigt, dass in der Haft eine Rückkehrberatung allein nicht genügt, um die Rückkehr ins Herkunftsland als reale Perspektive zu stärken. Ein finanzieller Anreiz, welcher den Betroffenen eine Rückkehr in minimaler Würde ermöglicht, ist umumgänglich.

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