Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/46: Teilrevisionen der Asylverordnung 2 (AsylV 2) und 3 (AsylV 3), der Verordnung über die Integration von Ausländern (VIntA) und der Verordnung über den Vollzug der Weg- und Ausweisung ausländischer Personen (VVWA) · 33 Seiten

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1.3 Artikel 22 : Höhe und Anpassung der Globalpauschale

Art. 22 Abs. 1 und 5

1Der Bund vergütet den Kantonen für jede Sozialhilfe beziehende Person eine Monats-Globalpauschale. Sie beträgt im schweizerischen Durchschnitt 1'430,17 Franken (Indexstand: 31. Okt. 2008).

5Der Anteil für die Mietkosten beträgt 220,42 Franken, der Anteil für die übrigen Sozialhilfekosten 630,95 Franken und der Anteil für die Betreuungskosten 279,95 Franken. Die Anteile basieren auf dem Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise von 116,7 Punkten (Indexstand: 31. Okt. 2008). Das BFM passt diese Anteile jeweils Ende des Jahres für das folgende Kalenderjahr der Indexentwicklung an.

Zustimmung

Kantone: AG, AI, AR, BL (eher zustimmend), BS, GL, GR, LU, OW, SH, SO, SZ, TG, VS, ZH

Parteien: FDP, MCR, SP, SVP

Interessierte Kreise: chgemeinden, CP, EKM, FMH, SFH (nur zu separater Ausweisung der Betreuungskosten in Absatz 5), SGV, SODK, SRK, UNHCR (eher zustimmend)

BS, SVP: Das neue System wird nur unter der Voraussetzung gutgeheissen, dass es kostenneutral ist.

SZ: Die Kostenneutralität des neuen Systems muss aber noch nachgewiesen werden, z.B. durch parallele Anwendung des alten und neuen Systems während einem Quartal.

AR, AI, LU, SH: Die Berechnungen des BFM betreffend Kostenneutralität der Änderung des Subventionierungssystems lassen sich aber nicht (schlüssig) nachvollziehen.

LU, OW: Die vorgeschlagene Monatspauschale ist aber zu erhöhen, da sie die effektiven Kosten der Kantone nicht deckt (OW), da die Reduktion von der Tages- zur Monatspauschale zu gross ist (LU).

SO: Auf die betragsmässige Ausweisung der Betreuungskosten ist aber zu verzichten, da dadurch der kantonale Spielraum bei der Subventionsverwendung eingeschränkt wird.

SRK: ist der Auffassung, dass die Anteile für die Sozialhilfe und die Betreuung zu knapp bemessen sind.

UNHCR: begrüsst die Koppelung an den Landesindex der Konsumentenpreise (LIK).

Ablehnung

Kantone: BE, FR, GE, JU, NE, NW, SG, UR, VD, TI, ZG

Interessierte Kreise: Caritas, FIMM, SFH, SGB, Sosf, SSV, VKM

AI, AR, LU, SG, ZG, VKM, SSV: Die Berechnungen des BFM betreffend Kostenneutralität der Änderung des Subventionierungssystems lassen sich nicht (schlüssig) nachvollziehen. NW, UR, SG, Caritas, Sosf: Die vorgeschlagene Monatspauschale ist zu erhöhen, da sie die effektiven Kosten der Kantone nicht deckt.

GE, NW, SGB, SSV: Die vorgeschlagene Monatspauschale ist zu erhöhen, da sie im Vergleich zum geltenden System zu tief oder nicht kostenneutral ist.

Keine Bemerkungen

IOM,TS

Vorschläge

FR, JU, NE, SZ, ZG: Die kostenneutrale Umrechnung der neuen Globalpauschale ist zu überprüfen.

LU, UNHCR: Für vorläufig aufgenommene Personen (und Asylsuchende; UNHCR) ist die Globalpauschale für Flüchtlinge und nicht diejenige für Asylsuchende zu entrichten, da diese Personen wie Flüchtlinge zu integrieren sind.

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