Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/46: Teilrevisionen der Asylverordnung 2 (AsylV 2) und 3 (AsylV 3), der Verordnung über die Integration von Ausländern (VIntA) und der Verordnung über den Vollzug der Weg- und Ausweisung ausländischer Personen (VVWA) · 33 Seiten

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I Allgemeiner Teil

1. Zusammenfassung der Vernehmlassungsergebnisse

1.1. Ausgangslage

Die am 1. Januar 2008 eingeführte Finanzierung der Sozialhilfe und der Integration mit Globalpauschalen hat in der Praxis teilweise zu Fehlanreizen bei der beruflichen Integration geführt. Diese Fehlanreize gilt es mit der geplanten Verordnungsänderung zu beseitigen.

Im Bereich der Rückkehr drängte sich die Überprüfung der den Kantonen für Ihre Aufwendungen vergüteten Pauschalen sowie deren teilweise Neuregelung auf. Weiter soll auf Empfehlung der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates die Verwirklichung der Kindesrechte von in Administrativhaft versetzten Minderjährigen dahingehend bestärkt werden, dass künftig schweizweit Angaben über die Rechtsvertretung und Verbeiständung gesammelt werden.

Im Interesse eines beschleunigten Wegweisungsvollzugs soll ausserdem neu die Möglichkeit geschaffen werden, Personen in Administrativhaft ein erhöhtes Reisegeld auszurichten, wenn sie sich im Rahmen eines Ausreisegesprächs zur selbständigen Ausreise bereit erklären. Darüber hinaus soll der Bund in Einzelfällen, bei denen der Vollzug der Wegweisung blockiert ist, den betroffenen Personen unter bestimmten Voraussetzungen ein Ausreisegeld auszahlen können.

Der bei der letzten Änderung der Asylverordnung 2 vom 24. Oktober 2007 über Finanzierungsfragen1 vollzogene Richtungswechsel bei der Rückkehrhilfe, weg von der reinen Barauszahlung, diente der Qualität und Visibilität sowie einer wirksamen Mittelverwendung. Das bestehende Angebot der individuellen Rückkehrhilfe mit der Kombination eines Pauschalbetrages und einer auf die persönlichen Bedürfnisse angepassten, in den Herkunftsstaaten umgesetzten Zusatzhilfe hat sich bewährt. Grundsätzlich soll dieser Weg weiter beschritten werden. Die wichtigste Anpassung sieht eine grössere Flexibilität bei schwierigen Fallkonstellationen vor. Fehlen Unterkunft und Einkommen im Herkunftsland, soll zur Lösung beider Probleme beigetragen, statt wie bisher wahlweise ein Problem angegangen werden.

Der Bundesrat hat mit Beschluss vom 18. April 2012 das EJPD ermächtigt, bei den Kantonen, den politischen Parteien, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft und den weiteren interessierten Kreisen ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen.

Vom 18. April 2012 bis zum 8. August 2012 fand eine Vernehmlassung zu den Änderungen der Asylverordnung 2 über Finanzierungsfragen (AsylV 2), der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern (VIntA) und der Verordnung über den Vollzug der Weg- und Ausweisung von ausländischen Personen (VVWA) statt. Insgesamt wurden 47 Stellungnahmen eingereicht (davon 26 Kantone; 4 politische Parteien sowie 17 weitere interessierte Kreise wie z.B. SODK, VKM, EKM, Caritas, SFH, Sosf, SRK, UNHCR).

1.2. Vorgehen bei der Auswertung der Stellungnahmen

Haben die Verhnehmlassungsadressaten eine Stellungnahme eingereicht, sich aber nicht zu allen Änderungsvorschlägen geäussert, wird dies als Zustimmung gewertet. Wird lediglich zu einem oder zwei Änderungsvorschlägen Bezug genommen, wird die Stellungnahme bei den übrigen Änderungsvorschlägen unter der Rubrik „keine Bemerkungen“ aufgeführt. Wenn die Vernehmlassungsadressaten ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet haben, wird dies unter der nachfolgenden Ziffer 2 (Verzeichnis der Eingaben) aufgeführt.

1 AS 2007 5585 Seite 3