Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/46: Teilrevisionen der Asylverordnung 2 (AsylV 2) und 3 (AsylV 3), der Verordnung über die Integration von Ausländern (VIntA) und der Verordnung über den Vollzug der Weg- und Ausweisung ausländischer Personen (VVWA) · 33 Seiten
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Ablehnung
Kantone: BE, GE, JU, SG (eher ablehnend), SH, SO, TI
Interessierte Kreise: SGB
SH, SO: Die generelle Beendigung der Subventionierung für erstmals sozialhilfeunabhängige Flüchtlinge ist nicht akzeptabel.
Keine Bemerkungen
VD, TS, IOM
1.7 Artikel 26 : Höhe und Anpassung der Globalpauschale
Art. 26 Abs. 1 und 5
1Der Bund vergütet den Kantonen für jede Sozialhilfe beziehende Person eine Monats-Globalpauschale. Sie beträgt im schweizerischen Durchschnitt 1'507,83 Franken (Indexstand: 31. Okt. 2008).
5Der Anteil für die Mietkosten beträgt 320,87 Franken, der Anteil für die übrigen Sozialhilfekosten 845,92 Franken und der Anteil für die Betreuungs- und Verwaltungskosten 275,27 Franken. Die Anteile basieren auf dem Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise von 116,7 Punkten (Stand:
31. Okt. 2008). Das BFM passt diese Anteile der Globalpauschale jeweils Ende des Jahres für das folgende Kalenderjahr der Indexentwicklung an.
Zustimmung
Kantone: AG, AI, AR, BL (eher zustimmend), BS, GL, GR, LU, OW, SH, SO, TG, SZ, UR, VS, ZH
Parteien: FDP, MCR, SP, SVP
Interessierte Kreise: chgemeinden, CP, EKM, FMH, SFH (nur zu separater Auweisung der Betreuungs- und Verwaltungskosten in Absatz 5), SGV, SODK, SRK, UNHCR
SZ: Die Kostenneutralität des neuen Systems muss aber nachgewiesen werden, z.B. durch parallele Anwendung des alten und neuen Systems während einem Quartal.
AR, AI, LU, SH: Die Berechnungen des BFM betreffend Kostenneutralität der Änderung des Subventionierungssystems lassen sich aber nicht (schlüssig) nachvollziehen.
AR: Die vorgeschlagene Monatspauschale für Flüchtlinge ist aber zu erhöhen, da sie die effektiven Kosten der Kantone nicht deckt.
UNHCR: begrüsst die Koppelung an den Landesindex der Konsumentenpreise (LIK).
Ablehnung
Kantone: BE, FR, GE, JU, NE, NW, SG (eher ablehnend), TI, VD, ZG
Interessierte Kreise: Caritas, FIMM, SFH, SGB, Sosf, SSV, VKM
SG, ZG, VKM: Die Berechnungen des BFM betreffend Kostenneutralität der Änderung des Subventionierungssystems lassen sich nicht (schlüssig) nachvollziehen.
GE, NW: Die vorgeschlagene Monatspauschale ist zu erhöhen, da sie im Vergleich zum geltenden System zu tief oder nicht kostenneutral ist.
Caritas, SFH: Sowohl der Betrag für die Betreuungs- wie auch für die Mietkosten fällt tiefer aus. Dabei wurde die Entwicklung der Mietpreise nicht berücksichtigt.
Keine Bemerkungen
TS, IOM
Vorschläge
NE, ZG: Die kostenneutrale Umrechnung der neuen Globalpauschale ist zu überprüfen.
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