Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/94: Totalrevision des Bauproduktegesetzes (BauPG) und der Bauprodukteverordnung (BauPV) · 24 Seiten
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3 Auswertungsgrundsätze
Angesichts der Vielzahl und der Bandbreite der Stellungnahmen können in der Auswertung nur die häufigsten und wichtigsten Punkte dargestellt werden. Es ist nicht möglich, alle Begründungen einzeln wiederzugeben, ohne dass der Vernehmlassungsbericht unübersichtlich wird. Massgebend bei der Auswertung war der Grundsatz, die Kernaussagen in unverfälschter Form festzuhalten. Für Einzelheiten wird auf die Vernehmlassungsantworten selber verwiesen, die auf der Website des Bundesamtes für Bauten und Logistik (BBL) publiziert sind.
4 Wichtigste Ergebnisse der Vernehmlassung
Von den 65 eingegangenen Stellungnahmen begrüssen 43 die Totalrevision der Bauproduktegesetzgebung und deren Zielsetzungen ausdrücklich (darunter BPUK, SVP, FDP, SGV,
bauenschweiz).
SO, GL, GR, VS, JU und OW schliessen sich der Stellungnahme BPUK an. SSHV, ARV und SIA unterstützen die Stellungnahme von bauenschweiz.
Grundsätzlich ablehnend gegenüber der Vorlage äussert sich niemand, hingegen beinhalten elf Stellungnahmen Bedenken oder kritische Fragen zu verschiedenen Punkten der Vorlage
(darunter TI, SUVA, bfu, SGV, Kantonschemiker).
Drei Antworten äussern sich dahingehend, dass sie keine Bemerkungen zu der Vorlage haben (FR, GE, NE).
Zwei Antworten nehmen nur zu ausgewählten, vereinzelten Punkten Stellung, ohne sich grundsätzlich zur Vorlage zu äussern (FL, BL).
Zwei Eingeladene verzichten ausdrücklich auf eine Stellungnahme (SP, SGemV).
4.1 Argumente der Befürwortenden
Die Befürwortenden begründen ihre grundsätzliche Zustimmung zur Vorlage fast alle damit, dass für die Schweiz Handlungsbedarf bestehe. Der Handel der Schweiz mit der EU sei generell, aber auch im Bereich Bauprodukte, von grosser wirtschaftlicher Bedeutung. Ein Verzicht auf die Revision würde dazu führen, dass das Kapitel Bauprodukte aus dem MRA gestrichen würde. Doch das MRA sei für die Schweizer Volkswirtschaft von grosser Bedeutung, denn es gewährleiste, dass der grenzüberschreitende Austausch von Bauprodukten verhältnismässig und mit gleich langen Spiessen vorgenommen werden könne. Ein Zurückfallen des Bauproduktesektors hinter den schon erreichten Abbau technischer Handelshemmnisse wäre mit bedeutenden Wettbewerbsnachteilen und Handelsverzerrungen verbunden. Schweizer Bauprodukte müssten in der EU besonders zertifiziert werden. Umgekehrt müsste unser Land aufgrund des einseitig von der Schweiz anerkannten Cassis-de-Dijon-Prinzips ausländische Produkte, welche den Vorschriften am Herstellungsort entsprechen, akzeptieren. Es gelte unbedingt zu verhindern, dass die Schweizer Exporteure kürzere Spiesse als die Marktteilnehmerinnen und –teilnehmer aus der EU hätten.
Swissmem wünscht, dass die Schweizer Bauproduktegesetzgebung 1:1 der CPR entspricht; am besten würde im BauPG mit direkten Verweisen auf die EU-Gesetzgebung Bezug genommen. Es dürften keine strengeren Anforderungen auf dem Schweizer Markt gelten als in der EU, dem wichtigsten Exportmarkt für Schweizer Industrieunternehmen. Das hätte unweigerlich eine erhebliche Verteuerung von Bauprodukten auf dem Schweizer Markt zur Folge.
Die SBB begrüssen insbesondere, dass die Revision zu einer Erhöhung der Bauproduktetransparenz (Leistungserklärung) und zu einer Vergrösserung des Beschaffungsmarktes (inkl. der Möglichkeit, preisgünstigere Produkte beschaffen zu können) führt. Mit der Einfüh-