Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/142: Änderung des Obligationenrechts (Handelsregisterrecht und Anpassungen im Aktien-, GmbH- und Genossenschaftsrecht) sowie des Revisionsaufsichtsrechts · 30 Seiten

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IV. Stellungnahmen zur Modernisierung des Handelsregisters und den damit verbundenen KMU-Erleichterungen

A. Modernisierung des Handelsregisters

1. Das Handelsregister (Art. 927 ff. VE-OR)

1.1. Zweck (Art. 927 VE-OR)

Während es drei Teilnehmer ausdrücklich begrüssen, dass der Zweck des Handelsregisters auf Gesetzesstufe festgelegt wird (BS, ZH, Philippin), ist ein Teilnehmer der Auffassung, dass eine Definition nicht zwingend nötig ist (TG).

Für fünf Teilnehmer ist die Formulierung im ersten Absatz nicht genügend präzis (SG, TG, ZH, Konferenz HR-Behörden, Philippin), wobei vier Teilnehmer fordern, die Zweckumschreibung des geltenden Art. 1 HRegV zu übernehmen (SG, TG, ZH, Konferenz HR-Behörden) und ein Teilnehmer eine anderslautende, eigene Fassung vorschlägt (Philippin).

Absatz 2 findet bei drei Teilnehmern Zustimmung (SG, ZH, Konferenz HR-Behörden). Allerdings würden es zwei Teilnehmer vorziehen, die Rechtseinheiten in einem separaten Artikel aufzuzählen (SG, Konferenz HR-Behörden).

Ein Teilnehmer schlägt vor, dass auch einfache Gesellschaften zukünftig als Rechtseinheiten gemäss Absatz 2 gelten und folglich ins Handelsregister eingetragen werden können (SwissBanking).

1.2. Handelsregisterbehörden (Art. 928 VE-OR)

Die Hälfte der Kantone lehnt die in Absatz 1 vorgesehene Lösung für ein gesamtschweizerisches Handelsregister ausdrücklich ab (AI, AR, BE, BL, GE, GR, JU, NE, OW, SG, SO, VD, ZG), während für drei Kantone die vorgeschlagene Regelung nicht präzis genug ist und nur unter klarer Neuregelung gutzuheissen wäre (AG, BS, ZH). Acht Kantone äussern sich im Grundsatz positiv zum neuen Vorschlag (FR, NW, SH, SZ, TG, LU, TI, UR). Bei den übrigen Vernehmlassungsteilnehmern fallen die Reaktionen unterschiedlich aus. Auf der einen Seite wird der Vorschlag im Grundsatz begrüsst (economiesuisse, EVP, FDP, KGL, KMU Forum, LNV, mll, Philippin, SAV, SBV-SSE, SGB, SP, SSV, SVP, Swico, SwissHoldings, TK, TS), auf der anderen Seite stösst er auf Widerstand (cP, CVAM, CVP, FER, Konferenz HR-Behörden, Lehmann, PLR Vaud, SBV-USP, sgv, suissetec).

Kritisiert werden insbesondere die möglichen Kostenfolgen des Projekts, wobei ein positives Kosten-Nutzen-Verhältnis infrage gestellt wird (AG, AI, AR, BE, GE, GR, OW, SG, SO, VD, VS, cP, CVAM, CVP, Konferenz HR-Behörden, Lehmann, Philippin, PLR Vaud, SBV-USP, suissetec, SwissHoldings).

Einige Teilnehmer sehen das Subsidiaritätsprinzip verletzt und bewerten die Kompetenzverschiebung an den Bund als überflüssig bzw. als unangemessenen Eingriff in die föderalistischen Strukturen der Schweiz (AI, BE, GE, NE, SG, SO, ZG, cP, SBV-USP, sgv).

Als mögliche Alternativen wird der Ausbau des bestehenden zentralen Firmenindexes (GR, JU, SG, ZH, Konferenz HR-Behörden, SBV-USP, suissetec) empfohlen bzw. eine Zusammenführung der bisher dezentral in den einzelnen Kantonen geführten Datenbanken in eine nationale Datenbank vorgeschlagen, indessen unter Ausschluss einer gemeinsamen Betriebssoftware (BE, BS, AG). Eine weitere Variante wird in einem "Software as Service-Modell" gesehen: Dabei wird die Software und die IT-Infrastruktur bei einem externen IT-Dienstleister betrieben und von den Kunden (Bund und Kantone) als Service genutzt (AG). Mehrere Teilnehmer fordern zudem ausdrücklich ein Mitbestimmungsrecht der Kantone (AG, BE, BS, FR, GR, NW, SH, TG, ZH).

Ferner wird gefordert, bei der Umsetzung darauf zu achten, internationale gebräuchliche Standards zu verwenden und nicht eine inkompatible, rein schweizerische Lösung zu wählen