Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/81: Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Beurkundung des Personenstands und Grundbuch) · 26 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.109.7.100012 / 233.1/2012/00679
1. Allgemeines
Das Vernehmlassungsverfahren zum Vorentwurf vom September 2012 für eine Revision des Zivilgesetzbuches (Änderungen betreffend Beurkundung des Personenstandes und Grundbuch) dauerte vom 21. September bis zum 21. Dezember 2012. Zur Teilnahme eingeladen wurden die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete sowie der Wirtschaft und weitere interessierte Organisationen.
Stellung genommen haben 26 Kantone, 4 poltische Parteien, 18 offiziell eingeladene Dachverbände und Organisationen. Ausserdem haben 6 nicht offizielle Teilnehmer Stellung bezogen.
Ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichteten die die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren, das Schweizerische Polizei-Institut und der Schweizerische Arbeitgeberverband. Der Verband Schweizerischer Kantonalbanken verweist auf die Stellungnahme der Schweizerischen Bankiervereinigung.
2. Verzeichnis der Eingaben
Siehe Anhang.
3. Allgemeine Beurteilung des Vorentwurfs
3.1 Beurkundung des Personenstandes
3.1.1 Vorbehaltlose Zustimmung
Etliche Teilnehmer (SGV, economiesuisse, EVP, SVP, FER, Schweizerischer Verband der Bürgergemeinden und Korporationen, SIX) unterstützen die Vernehmlassungsvorlage vorbehaltlos, insbesondere mit dem Hinweis, dass damit eine einheitliche Erfassung der natürlichen Personen in den Registern des Privatrechts befördert und dass strukturelle Schwächen der gemischten Zuständigkeiten und Hoheiten des Bundes und der Kantone behoben würden.
Die SVP unterstützt die Ergänzungen im Abrufverfahren für die Einwohnerdienste und die AHV-Stelle des Bundes, weil dies weitere Beschleunigungen der Verfahrensabläufe und damit Kostensenkungen bei gleichzeitiger Erhöhung der Datenqualität und -verlässlichkeit ermögliche; die Kostenregelung zwischen Bund und Kantonen wird als angemessen beurteilt, weil Infostar die Kantone von viel administrativem Ballast, Personalaufwand und Portokosten befreie.
Die FER erhofft sich vom Zugriff der AHV-Stelle auf Infostar ein Maximum an Effizienz.
Der VSED begrüsst die Vorlage insofern, als die Abfragemöglichkeiten in Infostar für die Einwohnerdienste zahlreiche Arbeitserleichterungen, grosse Schritte auf dem Weg zur Abschaffung des Heimatscheins und damit echtem eGovernment in der Behördenzusammenarbeit bedeuten; von diesen Erleichterungen profitieren nicht nur die Behörden, sondern insbesondere auch die Bürgerinnen und Bürger.
3.1.2 Formelle Zustimmung
Etliche Vernehmlassungsteilnehmer (BVGer, Uni GE, SAV, UNIL, FDP, SP, CP, Brander/Eisenhut, SH, SG, ZH) befürworten respektive unterstützen den Vorentwurf grundsätzlich, stehen jedoch für weiter gehende Regelungen, einzelne Einschränkungen und Streichungen oder aber Präzisierungen im Einzelnen ein (Ziff. 4.1 und 5.1 hiernach), was im Endeffekt – teils ausdrücklich formuliert, teils indirekt vermittelt – zu mindestens teilweise