Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/81: Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Beurkundung des Personenstands und Grundbuch) · 26 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.109.7.100012 / 233.1/2012/00679

ablehnender Haltung führt, analog denjenigen Vernehmlassungsteilnehmern, welche die Vorlage formell ablehnen oder gar integral auf die Vernehmlassung der KAZ verweisen (Ziff. 3.1.4 hiernach).

Der Kanton Uri begrüsst die Vorlage zwar formell, verweist aber integral und ohne eigene Stellungnahme auf die Vernehmlassung der KAZ, was materiell einer Ablehnung entspricht.

Der SVZ und der Städteverband geben zu bedenken, dass trotz allen Bestrebungen, die heutigen strukturellen Schwächen zwischen Bund und Kantonen auszumerzen und die Harmonisierung der Dateninhalte in den verschiedenen Registern weiter zu fördern, der generelle Betrieb und Support der Datenbank durch den Bund in der heutigen Qualität gewährleistet oder noch verbessert werden müsse; die vorgeschlagene Zentralisierung beim Bund dürfe zudem nicht dazu führen, dass allfällige höhere Kosten auf die Kantone beziehungsweise auf die Zivilstandskreise und damit auf die kommunale Ebene abgewälzt werden.

Der SVZ wirft ein, dass durch die schleichende Abschaffung des Heimatscheines die Einnahmen bei den Zivilstandsämtern sinken würden, weshalb diejenigen Stellen, die von Infostar profitierten, sich klar an den Kosten zu beteiligen hätten, um die Ertragseinbussen auf den Zivilstandsämtern auszugleichen. Die Bestrebungen des Bundes, die Behördenzusammenarbeit – z.B. zwischen Zivilstands- und Einwohnerdiensten – zu modernisieren und Infostar zu einem zentralen Personen-Informationssystem über das Zivilstandswesen hinaus auszubauen, werden unterstützt (Gemeindeverband); von den Vereinfachungen der Abläufe würden nicht nur die Verwaltungen auf allen drei Staatsebenen, sondern auch die Einwohnerinnen und Einwohner profitieren.

Der Kanton Schaffhausen meint, dass die wichtigste Forderung im Beschluss der KAZ vom 13. November 2009, d.h. die Mitbestimmung der Kantone, durch die Vorlage, die nunmehr eine Mitwirkung vorsieht, nicht umgesetzt werde.

3.1.3 Enthaltung

Die Kantone Luzern und Basel-Landschaft enthalten sich einer eindeutigen Begrüssung oder Ablehnung der Vorlage, machen jedoch zu den einzelnen Bestimmungen Bemerkungen (Ziff. 4.1 und 5.1 hiernach).

Der Schweizerische Verband der Bürgergemeinden und Korporationen geht davon aus,

dass die Ergänzung von Art. 43a ZGB keinen Einfluss auf die heute bereits bestehenden Meldungen der Zivilstandsämter an seine Verbandsmitglieder mit sich bringe.

3.1.4 Ablehnung

Eine grosse Zahl der Vernehmlassungsteilnehmenden (KAZ, Konferenz der Innerschweizer Zivilstandsämter, Aargauischer Verband für Zivilstandswesen, SO, TG, FR, GE, GL, AG, SZ, JU, TI, ZG, OW, UR, BE, BS, GR, VD, AI, AR, NW, NE, VS) lehnt den Vorentwurf ab. Insbesondere wird geltend gemacht, dass die Bedingungen gemäss Beschluss der ausserordentlichen Versammlung der Konferenz der kantonalen Aufsichtsbehörden im Zivilstandsdienst KAZ vom 13. November 2009 für die Realisierung der "Bundeslösung Infostar" (1. Mitbestimmungsrechte der Kantone; 2. Kostenanteil der Kantone am Betrieb; 3. Kostentransparenz; 4. Support des Bundes; 5. Trennung von Oberaufsicht und Betrieb) nicht oder nicht ganz erfüllt würden. Von diesen Vernehmlassungsteilnehmern verweisen die Kantone (SO, TG, FR, GE, GL, AG, SZ, JU, TI, ZG, OW, UR, BE, BS, GR, VD, AI, AR, NW, NE, VS) – zum Teil integral – auf die Vernehmlassung der KAZ, teilweise mit mehr oder weniger detaillierten, zusätzlichen Anregungen und Anträgen (Ziff. 4.1 und 5.1 hiernach). Einige Vernehmlassende stimmen der Vorlage ausdrücklich nicht zu, mit der Anregung, den Entwurf einer umfassenden Überarbeitung im Sinne der Bedingungen der KAZ sowie der Anregungen und Anträge der einzelnen Vernehmlassungsteilnehmenden zuzuführen.