Entwurf RL Anforderung an Planvorlagen

Vernehmlassung 2012/86: Umsetzung der EU-Richtlinien über Interoperabilität und Sicherheit · 28 Seiten

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2.3.2.2.2.2.3 Unterschreitungen des Sollwertes sind im Projekt auszuweisen und zu begründen. Die

Anwendung des Sonderwertes bedingt die Zustimmung des BAV.

2.3.2.2.2.2.4 Einragungen in den Bereich 2 des Lichtraumprofils (resp. Einragungen in die Sicher-

heitsräume), welche nicht durch eine Typenzulassung „bewilligt“ sind, sind im Projekt zu deklarieren und dem BAV zur Genehmigung zu beantragen (Einzelgenehmigungen im Plangenehmigungsverfahren).

2.3.2.2.2.3 Unterbau, Ingenieurbauwerke und Schutzeinrichtungen

2.3.2.2.2.3.1 Unterbau

2.3.2.2.2.3.1.1 Alle für die Dimensionierung des Unterbaus massgebenden Grundlagen (Baugrund-

und Wasserverhältnisse, Frostbedingungen, Gleisbelastung etc.) sowie die daraus abgeleitete Ausbildung des Unterbaus (Materialien, Dimensionen, geometrische Gestaltung) müssen aus den Gesuchsunterlagen hervorgehen. Vorhandene geotechnische Berichte sind beizulegen.

2.3.2.2.2.3.2 Allgemeines betreffend Ingenieurbauwerke

2.3.2.2.2.3.2.1 Ingenieurbauwerke sind objektweise in geeigneten Detailplänen mindestens im Mass-

stab 1:100 darzustellen.

2.3.2.2.2.3.2.2 Neben den Plänen sind den Gesuchsunterlagen die Nutzungsvereinbarung, die Pro-

jektbasis, der geotechnische Bericht und die statischen bzw. dynamischen Berechnungen beizulegen.

2.3.2.2.2.3.2.3 In der Nutzungsvereinbarung sind die Angaben gemäss Ziff. 2.2 der SN 505 260,

2003, aufzuführen.

2.3.2.2.2.3.2.4 In der Projektbasis sind die Angaben gemäss Ziff. 2.5 der SN 505 260, 2003, aufzu-

führen.

2.3.2.2.2.3.2.5 Im geotechnischen Bericht sind die wichtigsten Daten über die Baugrund- und Grund-

wasserverhältnisse (Baugrundmodell mit Kennwerten) aufzuführen, die für die Projektierung, Ausführung und Nutzung des Bauwerkes erforderlich sind.

2.3.2.2.2.3.2.6 In den statischen und dynamischen Berechnungen sind die wichtigsten bautechni-

schen Nachweise zu erbringen.

2.3.2.2.2.3.3 Hochbauten

2.3.2.2.2.3.3.1 Für die Hochbauten sind folgende Vorlagen einzureichen:

- Grundrisse, Ansichten und Schnitte, in der Regel im Massstab 1:100;

- Nutzungsvereinbarung und Projektbasis entsprechend Ziff. 2.2 bzw. 2.5 der SN 505 260, 2003, sowie die wichtigsten baustatischen Nachweise.

2.3.2.2.2.3.3.2 Bei Gebäuden im Bereich von Gleisen ist im Grundriss die Achse des nächstgele-

genen Gleises mit Angabe des Minimalabstandes, in Schnitten das Lichtraumprofil einzutragen. Bei Gebäuden im Oberleitungs- und Stromabnehmerbereich sowie im weiteren Einflussbereich der Bahn müssen mindestens die Erdungssysteme sowie die ab Ortsnetz gespeisten elektrischen Anlagen erkennbar sein.

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